schade, dass wir nichts neues von Bebra Biogas hören oder lesen können.
Folgende Frage hätte ich dennoch:
1. Wie sind Sie mit folgender Problematik umgegangen: Was in der Branche für Verwirrung sorgt: Ehemalige Bebra-Mitarbeiter haben Mitte 2011 die Firma „4Biogas“ gegründet und bauen unter dieser Firmenbezeichnung Biogas-Kleinanlagen. Sie geben auf ihrer Internetseite www.4biogas.de Referenzen an, die bereits vor Gründung des Unternehmens errichtet wurden.
http://www.topagrar.com/news/Energie-News-Bebra-Biogas-setzt-auf-Kompaktanlagen-571157.html
BEBRA: Bei den die dargestellten Anlagen handelt es sich um Referenzanlagen der von BEBRA eingesetzten thermophilen Vergärungstechnik mit säulenförmigen Hochleistungsfermentern, für die Bebra Biogas Inhaberin der relevanten Schutzrechte ist. Bebra Biogas ist einerseits erfreut, dass die thermophile Vergärungstechnik, die in der Biogasbranche derzeit trotz erwiesener Leistungsvorteile nur einen geringen Marktanteile hat, auch von anderen Anbietern propagiert wird, andererseits beobachten wir den Marktauftritt der Firma 4biogas sehr genau und werden gegen Verstöße gegen die Schutzrechte, deren Inhaberin Bebra Biogas ist, vorgehen.
2. Wie ist der Sachstand des Ungarn-Projekts? Im 2. Q 2012 sollte bereits mit dem Bau der 1. Biogasanlage begonnen werden. Bald ist Q. 2 2012 ist doch zu Ende. Eine Nichteinhaltung der eigenen Terminangabe wäre wie Brennstoff auf dem Feuer der Skeptiker.
BEBRA: Wir beobachten, dass die zeitliche Dauer der Genehmigungsverfahren auch in Ungarn teilweise nicht exakt abschätzbar ist. Bei dem seinerzeit mitgeteilten Zeitplan handelt es sich ein Information, die uns von den Bestellern mitgeteilt wurde, daher sehen wir keinen Anlass, aufgrund einer etwaigen Verschiebung des Zeitplans Rückschlüsse auf die Realisierung des Projekts als Ganzes zu ziehen.
3. Angesichts der juristischen Abarbeitung der Envio-Vergangenheit wäre es nicht angebracht, das der Vorstand - wenn auch nur vorübergehend - sein Mandat niederlegt, bis die hiervon betroffene Angelegenheit endgültig entschieden ist, um möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden?
BEBRA: Bis zum Beweis der Schuld, gilt ein Mensch als unschuldig. Daher haben wir auch keinen Grund, das Vertrauen in der Dr. Neupert zu verlieren. Wir werden natürlich die Prozessentwicklung kritisch verfolgen und notfalls Schritte einleiten – davon gehen wir aber erst einmal nicht aus.
4.Was macht die Auftragslage derzeit?
BEBRA: Wir haben einige Aufträge in den Büchern, so dass wir nur auf die Baugenehmigungen warten, um demnächst einige Neuanlagen erstellen zu können. Diesbezüglich sind wir zurzeit zufrieden.
5. Wann sehen wir endlich die Zahlen 2011.
BEBRA: In den nächsten Tagen !!
6. Betreffend GJ 2012: Welche Anlagen und wieviele sind derzeit im Bau bzw. bereits fertiggestellt worden, und an welchen Standorten kann man diese besichtigen. So etwas gehörte normalerweise als selbstverständlich auf Ihrem HP, finde ich aber leider nicht. Diese Frage ist wichtig für mein weiteres Anlageverhalten.
BEBRA: Wir hoffen, dass Sie Verständnis haben, dass für die Nennung eines landwirtschaftlichen Betriebs als Referenz die Zustimmung der Landwirte erforderlich ist. Besichtigungen fertig gestellter Anlagen können wir bei konkretem Kaufinteresse gerne über unsere Vertriebsorganisation organisieren.