Im Aktiengesetz steht, dass es einer einfachen Mehrheit bei der HV benötigt, dies würde 50%+1 heißen. Wie seht ihr die Chancen, dass so etwas auf der HV durchkommen würde?
BTW: Die Kosten der Sonderprüfung wären erneut von Wirecard zu tragen. Mir reicht es langsam, was da an Geld für Prüfungen und Rechtsleistungen ausgegeben wird. Erst Rajah & Tann, dann KPMG, dann Anwaltskosten wegen der Story mit der FT, jetzt eine möglicherweise erneute Sonderprüfung. Die ganzen Kosten gehen langsam in einen mittleren zweistelligen Millionenbereich.
Ich bleibe dabei: Ein Wahnsinn was die Shortseller und Medien hier anrichten!
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Hauptversammlung, Beschluss zur Bestellung eines Sonderprüfers:
Die Hauptversammlung kann nach § 142 AktG mit einfacher Mehrheit die Untersuchung bestimmter Vorgänge bei der Geschäftsführung durch einen Sonderprüfer beschließen. Hierunter fallen zunächst sämtliche Vorgänge im Verantwortungsbereich des Vorstandes. Ob der Vorstand selbst gehandelt hat oder ein Angestellter oder sogar ein externer Dritter ist ohne Belang. Untersucht werden können auch sämtliche Vorgänge im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrates und Beziehungen zu Konzernunternehmen.
Der Beschluss zur Bestellung des unabhängigen Sonderprüfers muss wie jeder andere Gegenstand ordnungsgemäß zur Tagesordnung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die zu prüfenden Vorgänge sachlich einem anderen Tagesordnungspunkt zugeordnet werden können. Dies ist meist der Fall, wenn die Vorgänge in den Zeitraum fallen, betreffend dessen die Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat entlasten lassen.
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