Weckmann
: Unser Grundgesetz - die beste Verfassung, die
Deutschland jemals hatte!
Warum? Hier sind u.a. Demokratie, Rechtsstaatsprinzip, die Gewaltenteilung, die Menschenwürde sowie die anderen Grundrechte fest verankert, die Grundrechte binden den Staat zudem als unmittelbar geltendes Recht.
Und wenn mal jemand beispielsweise mit behördlichen Regelungen nicht einverstanden ist, kann er dagegen klagen, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht extra die Feststellung einer Grundrechtsverletzung oder bestimmter weiterer Verfassungsrechte beantragen.
Natürlich hat CO2 darauf einen Einfluss. Aber wie stark? Ist der Klimawandel monokausal durch CO2 bedingt oder multikausal? Ein Blick in die Erdgeschichte sagt Näheres:
----------- Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
Arbeitserfahrung stülpen unsere Wirtschaft in den nächsten Jahren u.U auf "Klimaneutralität" um, und es pasiert u.U. bezogen auf das Klima "nichts" oder sehr, sehr wenig. Auf der Strecke bleiben viele Arbeitsplätze der Malocher, und die Milliarden von Chinesen und Indern freuen sich. Denn sie machen sicherlich nur mit entsprechenden Parolen und Lippenbekenntnissen mit.
----------- Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
Weckmann
: BVerfG: Eilanträge gegen Ausgangssperren abgelehnt
Unter II.: "Die Verfassungsbeschwerden erweisen sich aber auch nicht schon als offensichtlich begründet." Unter III. 3.: "Trotz der nicht unerheblichen Belastungen für sämtliche von der Ausgangsbeschränkung Betroffenen überwiegen die damit verbundenen Nachteile nicht gegenüber denen einer Außervollzugsetzung."
Weckmann
: BVerfG: Die Bundesregierung hat den Bundestag
nicht umfassend und frühestmöglich vor Beginn der Sitzung der Euro-Gruppe am 11.07.2015 über ihre Verhandlungslinie in der Euro-Gruppe und dem Euro-Gipfel zum Verbleib Griechenlands aus der Währungsunion informiert und damit gegen Unterrichtungspflichten aus Art. 23 Abs. 2 GG Satz 2 GG verstoßen.
Ein entsprechendes Organstreitverfahren der BT-Fraktion der Grünen war erfolgreich.
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." - https://dejure.org/gesetze/GG/20.html (nur Abs. 1 u 2 kopiert)
Art. 20 GG enthält 5 sogenannte Staatsstrukturprinzipien: das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Republikprinzip.
Das BVerfG führt dazu aus: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf die das Bundesverwaltungsgericht seine Vorlagebeschlüsse gestützt hat, fordert das in Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 GG verankerte demokratische Prinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von diesem in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird; diese bedürfen hierfür einer Legitimation, die sich auf die Gesamtheit der Bürger als Staatsvolk zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 38, 258 <271>; 47, 253 <272>; 77, 1 <40>; 83, 60 <71>; 93, 37 <66>). ... Für die unmittelbare Staatsverwaltung und die kommunale Selbstverwaltung gilt: Die verfassungsrechtlich notwendige demokratische Legitimation erfordert eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern (vgl. BVerfGE 47, 253 <275>; 52, 95 <130>; 77, 1 <40>; 83, 60 <72 f.>; 93, 37 <66>)." - https://www.bundesverfassungsgericht.de/...ls20021205_2bvl000598.html , Rn. 155 u. 156.
hokai
: Das ist in den letzten 31 Jahren spürbar zu kurz
gekommen: Artikel 18 3. Körperkultur, Sport und Touristik als Element der sozialistischen Kultur dienen der allseitigen körperlichen und geistigen Entwicklung der Bürger.
Weckmann
: Ausgangs- und Kontaktbeschränkung. verfassungskon-
form
"In der Abwägung hat der Gesetzgeber für den zu beurteilenden Zeitraum einen verfassungsgemäßen Ausgleich zwischen den mit den Kontaktbeschränkungen verfolgten besonders bedeutsamen Gemeinwohlbelangen und den erheblichen Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden." "Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesem Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar." Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2021/bvg21-101.html ausführlich: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20211119_1bvr078121.html