Anwaltszwang ??

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 25.04.21 10:12
eröffnet am: 18.09.20 18:18 von: gogol Anzahl Beiträge: 4
neuester Beitrag: 25.04.21 10:12 von: Karolinaqdma Leser gesamt: 1477
davon Heute: 1
bewertet mit 0 Sternen

18.09.20 18:18

14542 Postings, 6698 Tage gogolAnwaltszwang ??

wie ist es in Deutschland geregelt
Klage gegen Handwerker / oder Handwerker verklagt mich.
Streitwert 1000€

wie beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz, man kann einen Anwalt nehmen oder nicht aber jeder zahlt seinen Anwalt selber, egal ob man gewinnt oder verliert !
-----------
auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

18.09.20 18:32
4

21194 Postings, 4269 Tage WeckmannIch vermute ein Verfahren in 1. Instanz.

Gehört vor das Amtsgericht, da unter 5.000 € Streitwert (https://de.wikipedia.org/wiki/Streitwert).

Vor dem Amtsgericht besteht in so einem Fall kein Anwaltszwang.

https://de.wikipedia.org/wiki/...prozess#Vertretung_vor_Amtsgerichten  

18.09.20 18:39
4

21194 Postings, 4269 Tage WeckmannDie Kosten ((grds.) auch die Anwaltskosten des

Gegners) im normalen Zivilprozess trägt die Partei, die unterliegt.

Gibt es im Urteil eine Quote bezüglich der Klage, wird sie wohl auch für die Anwaltskosten gelten.

Ist also anders als beim Arbeitsprozess.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kostengrundentscheidung#Zivilprozess  

18.09.20 19:02

14542 Postings, 6698 Tage gogolDanke

da ich in diesem Fall von einem Vergleich ausgehe, traegt jeder seine Kosten.
da die Amtsgerichte bestimmt auch ueberlastet sind , geht es wohl in die Schlichtung bei der Handelskammer
Streitwert zu gering
also Danke
-----------
auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

   Antwort einfügen - nach oben