Ab 16.12.2020

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 25.04.21 10:22
eröffnet am: 13.12.20 13:47 von: Xenon_X Anzahl Beiträge: 4
neuester Beitrag: 25.04.21 10:22 von: Petrajbufa Leser gesamt: 1835
davon Heute: 5
bewertet mit 0 Sternen

13.12.20 14:14
1

179550 Postings, 8321 Tage GrinchDa muss man halt quer denken und einfach mal

zuhause bleiben... wäre für alle besser gewesen...

-----------
Grinch wird Ihnen präsentiert vom grünen E-Bike-Kartell!

13.12.20 14:20

4145 Postings, 5273 Tage ZeitungsleserCorona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnun

(2)Das Verbot des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für

Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen...Gründen, wenn die Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen. Zum Beispiel: ...Arbeitskolle-ginnen und Arbeitskollegen, die in regelmäßigem Austausch stehen...Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit obliegt der Einschätzung der jeweiligen Arbeitgeber, Dienstherrn oder sonstigen Verantwortlichen.

Der Arbeitnehmer darf nicht einfach zu Hause bleiben. Die Entscheidungsfindung obliegt dem Arbeitgeber.  

23.04.21 07:08

1 Posting, 1178 Tage DoreenrumhaLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 23.04.21 14:59
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Spam

 

 

   Antwort einfügen - nach oben

  1 Nutzer wurde vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: Naggamol