die Spekualtionsfrist im März 1999 rückwirkend ab 01.01.1999 und auch die 10jährige Frist in Kraft getreten ist. Soweit ich weis, liegt hierüber ein Antrag vor dem Bundesver- fassungsgericht. Nach dem aber zur Zeit gültigen Recht, sind grundsätzlich mal alle Objekte, die in den letzten zwei Jahren nicht eigengenutzt waren, eine 10 jährige Frist zu beachten. Das heißt also, wer heute (11.06.2001) per Notarvertrag ein solches Objekt verkaufen möchte, muss dieses Objekt bereits vor dem 11.06.1991 erworben haben. Liegt der Kauf dazwischen, gilt die 10jährige Frist. Ich persönlich würde aber die ganze Sache per Einspruch offen halten. Inwieweit ggfls. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (wg. steuerlicher Belastung durch den Veräußerungsgewinn) durchgesetzt werden kann, kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an.
Gruß MisterX
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