Die einzige Versicherung, bei der meiner Meinung nach u.U. eine Erstattung möglich wäre, ist die Kfz-Haftpflichtverischerung. Von dieser Versicherung werden im Schadensfall erbracht: Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Die Kasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab. Der Schaden am Dachkoffer ist jedoch ein Schaden an einem Dritteigentum, da Du ihn "nur" gemietet hattest.
Zur Info: Als Anhang zu den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) findest Du die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile". Diese Liste kann sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden. Daher können hier nur grundsätzliche Hinweise.
Die Liste unterscheidet folgende Gruppen:
Ohne Beitragszuschlag mitversichert Gegen Beitragszuschlag versicherbar Nicht versicherbar Nur gegen Zuschlag sind in der Regel versichert: Tempomat, Beschriftung, Dachkoffer, 1 Radio, 1 Tonbandgerät, 1 Plattenspieler, 1 Cassettenrecorder, Spezial-Auspuffanlage, nicht serienmäßige Zusatzinstrumente.
Diese Aufzählung ist beispielhaft und daher unvollständig.
Wenn der Neuwert aller gegen Zuschlag zu versichernden Teile unter 2000 DM (einzelne Gesellschaften 3000 DM) bleibt, wird auf die Berechnung des Zuschlags verzichtet.
In der Regel sind nicht versicherbar: Atlanten und Kartenmatrial, Decken, Cassetten, CDs, Ersatzteile, Fotoausrüstung, Garagentüröffner, Magnetschilder, Mobiltelefone, Staubsauger, Tonbänder.
Das ganze betrifft aber nur Gegenstände in Deinem Eigentum.
(Reise-)Unfallversicherung: Deckt Personenschäden ab (wie Unfall-Versicherung), keine Sachschäden.
Gruß Happy End
|