schon sagte, nur etwas deutlicher : Laß Dir die Wohnung grundbuchmäßig überschreiben und räume dem Stiefvater das Niesbrauchsrecht ein. Es fällt zwar Schenkungssteuer (gleiche Sätze wie Erbschaftssteuer) an, aber das würde es ja bei einer späteren Erbschaft auch.
Hier kannst Du sicher sein, daß Du die Wohnung auch später wirklich erhälst. Auf das Pflichtteil mußt Du - soviel ich weiß - vor Gericht schriftlich verzichten. Ich weiß nicht, wie hoch der Wert der Wohnung ist und ob eventuell der Freibetrag des Stiefvaters überschritten ist. In diesem Fall kann es für Euch alle aus steuerlichen Gründen nicht auf das Pflichtteil zu verzichten.
Das das Pflichtteil immer in Bargeld ausgeglichen werden muß, @Fuzzi, ist mir neu. Eine Eintragung ins Grundbuch als Miteigentümer ( in Höhe des Pflichtteils) könnte ich mir vorstellen.
Ohne Rechtsanwalt und notariellen Vertrag wirst Du nicht auskommen. Hier ist Verhandlungsgeschick zwischen Dir und Deinem Stiefvater gefragt, ohne daß Eure gute Beziehung leidet. Aber mal knallhart gesagt : Auf den guten Willen des Stiefvaters und das er sein Testament nicht ändert würde ich mich nicht verlassen. Denk mal an : Er lernt noch eine Frau (vielleicht mit Kindern) kennen, dann könnten die Interessen des Stiefvaters ganz anders werden.
Noch ein Tip : geh zu Deiner Bank und frag nach Info-Material (Volksbanken : "Erbschaftsblock", 10,00 DM)
mfg rorue
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