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Dieselfahrzeuge nachrüsten
Rußpartikelfilter: Jetzt Förderung beantragen
Wer sein Auto mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet, bekommt seit 1. Februar 2015 vom Staat wieder einen Zuschuss. Die Förderanträge können nun heruntergeladen werden. Wie Sie vorgehen sollten.
Es geht wieder los: Die Bundesregierung fördert seit 1. Februar den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in ältere Diesel-Fahrzeugen. 30 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.
Ziel ist es, durch die subventionierten Filter, den Feinstaub-Ausstoß der Fahrzeuge zu reduzieren und so die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union einzuhalten. Denn laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) bestehen in vielen Ballungsgebieten in Deutschland weiterhin Probleme, die von der EU festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Ältere Diesel-Fahrzeuge, die nachträglich einen Rußpartikelfilter erhalten, werden dadurch einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet. Sie bestimmt die Farbe der Umweltplakette, die festlegt, welche Autos in die Umweltzonen der Städte fahren dürfen.
Wo kann ich einen Rußpartikelfilter nachrüsten lassen?
Ein Partikelfilter kann in allen Werkstätten nachträglich eingebaut werden, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen. Die Werkstätten bestätigen die Umrüstung mit einer Abnahmebescheinigung. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 eingebaut werden.
Wie viel kostet eine Nachrüstung?
Die Kosten der Rußpartikelfilter-Nachrüstung liegen nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe je nach Fahrzeug zwischen zirka 650 und zirka 1.500 Euro inklusive Einbau. Ein Partikelfilter kann in allen Werkstätten nachträglich eingebaut werden, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen.
Wie hoch ist der Zuschuss und wer wird gefördert?
Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird 2015 von der Bundesregierung mit 260 Euro pro Fahrzeug gefördert. Förderfähig sind Nachrüstungen in PKW, die vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden. Auch für Nachrüstungen in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, die vor dem 17. Dezember 2009 zum ersten Mal zugelassen wurden, kann die Förderung beantragt werden.
Wo beantrage ich den Zuschuss und wie gehe ich vor?
Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, können die Anträge ab 1. Februar 2015 über die Webseite des Bundesamts gestellt werden. So sollten Sie dabei vorgehen:
1.Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten. 2.Nachrüstung von der Fachwerkstatt oder einem Sachverständigen bescheinigen lassen. 3.Technische Verbesserung und - ganz wichtig - auch das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. 4.Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das Bafa übermitteln, Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das Bafa schicken. 5.Der Zuschuss von 260 Euro wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Bis wann muss ich die staatliche Förderung beantragen?
Dass beim letzten Mal der Fördertopf bereits im Sommer 2013 leer war, zeige die gute Resonanz der Initiative, äußerte sich der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Wie lange die veranschlagten 30 Millionen Euro dieses Mal reichen, ist noch nicht absehbar. Mit dem Geld seien rund 115.000 Nachrüstungen möglich.
Bisherige Förderung
Bereits bis Mai 2013 hatten Fahrzeugeigentümer zunächst 330 und später 260 Euro vom Staat bekommen, wenn sie ihr Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsteten und beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen entsprechenden Antrag stellten. Bezuschusst wurden Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Mitte 2013 war die Förderung ausgelaufen, da die Gelder aus dem Topf aufgebraucht waren. Laut Bafa waren bis dahin mehr als 150.000 Anträge eingegangen.
Aufgrund der guten Resonanz in den Jahren 2012 und 2013 hatte sich das Kfz-Gewerbe intensiv für eine Aufstockung des Fördertopfes stark gemacht. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte derweil den Plan, die Förderung wieder aufzunehmen. "Das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Nichteinhaltung der Luftqualitätsrichtlinie scheint Wirkung zu zeigen", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Es ist erfreulich, dass eine fraktionsübergreifende 'Große Koalition für saubere Luft‘ nach einem Jahr Stillstand in der Luftreinhaltung erkannt hat, dass akuter Handlungsbedarf besteht," so Resch weiter.
Steuerliche Aspekte der Nachrüstung
Erhöhen die Nachrüstungskosten den Bruttolistenpreis bei Ermittlung des Betrags für die Privatnutzung eines Betriebs-Pkws?
Nein. Denn bei der Ermittlung des Privatanteils nach der 1-Prozent-Regelung gilt stets der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Pkws. Und da im Zeitpunkt der Erstzulassung nach kein Rußpartikelfilter vorhanden war, erhöht sich der Bruttolistenpreis für die 1-Prozent-Regelung nicht.
Wie muss der Zuschuss von 260 Euro verbucht werden, den mein Handwerksbetrieb als Förderung für Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter erhalte?
Solche staatlichen Zuschüsse mindern den Betriebsausgabenabzug für die Nachrüstung. Kostet die Nachrüstung 1.500 Euro und Sie erhalten den Zuschuss von 260 Euro, dürfen nur 1.240 Euro Betriebsausgaben abgezogen werden. Alternativ ziehen Sie die vollen 1.500 Euro ab und weisen den Zuschuss als Betriebseinnahme aus.
Tipp: Eine vergleichbare Auswirkung auf den Betriebsausgabenabzug wie diese staatliche Förderung haben auch Cash-Back-Aktionen von Groß- und Einzelhändlern. Wer sich beispielsweise einen neuen Drucker kauft, 1.000 Euro bezahlt und danach einen Scheck über 500 Euro zurückbekommt, darf ebenfalls nur 500 Euro als Betriebsausgabe im Rahmen der Abschreibung verbuchen.
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