DGAP-Ad hoc: Maier + Partner AG 15.12.2004 11:36:12, dpa-AFX Internet
Maier + Partner AG widerspricht Insolvenzantrag
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------
Maier + Partner AG widerspricht Insolvenzantrag Das Finanzamt Reutlingen hat beim Amtsgericht Tübingen den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Maier + Partner AG, Reutlingen gestellt. Die Maier + Partner AG hat am gleichen Tag beim Amtsgericht Tübingen Widerspruch gegen diesen Antrag eingelegt. Bei den vom Finanzamt Reutlingen gestellten Forderungen an die Maier + Partner AG handelt es sich um bestrittene Steuerforderungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens beim Finanzgericht Baden-Württemberg, Az. 6 V 3/04 sind. Über die Begründetheit der Steuerforderungen des Finanzamtes Reutlingen ist somit nicht entschieden. Streitgegenstand ist die Nichtanerkennung der Anrechnung von Verlustvorträgen. Ein Insolvenzverfahren ist keineswegs dazu da, um die Rechtsposition des Finanzamtes Reutlingen hinsichtlich der umstrittenen Steuerforderungen zu stärken. Die Maier + Partner AG hat mehrfach erklärt, dass für den Fall des Unterliegens im Instanzenweg unverzüglich Insolvenz anzumelden ist. Solange dazu jedoch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, wird die Gesellschaft sich im Interesse aller Aktionäre mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Die Maier + Partner AG wird die Aktionäre noch im Dezember zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen, in der vorläufige Bilanzen für 2002 und 2003 vorgelegt werden sollen, sowie Ermächtigungsbeschlüsse hinsichtlich geltend zu machender Schadensersatzansprüche an zahlreiche Beteiligungsinvestments sowie früherer Geschäftspartner vorgesehen sind.
Maier + Partner AG
|