"Anleger sollten in dem Moment, in dem das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle der Gesellschaft anmelden, um an einem möglichen Erlös aus dem Insolvenzverfahren zumindest zum Teil teilhaben zu können", teilt die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwältin Anja Appelt von der Anlegerkanzlei KAP Rechtsanwälte mit.
da werden 1,1mio stücke aus dem ask gekauft und 36000 ins BID verkauft und schon kommen die "oh alles fake blabla" unfassbar wie man so unsicherheit verbreiten kann