dass es dadurch aus den vielschichtigen Gruppen/ Interessen der Bevölkerung - den Lobbyvertretern - zu einem Erkenntnisgewinn an entscheidungserheblichem Wissen bei den Parlamentariern kommt, kann bei einem demokratischen Parlament, welches die Wahlrechtsgrundsätze des GG - frei, gleich geheim und unmittelbar - umzusetzen muß , nur durch eine 100%ige Transparenz der Tätigkeit der Lobbyvertreter erreicht werden. Vielleicht nicht zeitgleich , aber jedes Gesetzeswerk und nach außen gerichtete Verhalten des BT müßte aufzeigen welche Einflußnahme stattgefunden hat und warum gerade diese Interessen berücksichtigt wurden.
Zudem muß unter ihnen für die politische Einflußnahme Chancengleichheit bestehen, so gesehen müßte es , um finanziell schlecht ausgestattete Interessengruppen nicht zu benachteiligen, der gesamte Bereich des Lobbyismus auf ehrenhalber unentgeldlicher Basis erfolgen oder diese Vertreter alle gleich direkt seitens des Staates bezahlt werden, aber halt nicht von außen.
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