Hat technisch mit der Hintergrundfarbe irgendwie nicht geklappt, da diese alles überdeckt. Also hier nochmals das Statement von Herrn Weng zum Warenbestand aus dem w.o Thread:
Die Kunstwerke werden nicht zum "Zeitwert" bewertet, sondern grundsätzlich zum Einkaufspreis. Nur, wenn man nachweisen kann, dass der Zeitwert nennenswert unter dem EK liegt, darf man abschreiben (Niederstwertprinzip). Ein sinkender Zeitwert führt auch nicht automatisch zu Abschreibungen. Beispiel: Wenn man etwas für 12.000 EUR eingekauft und 2017 den Zeitwert auf 20.000 EUR geschätzt hat, diese Schätzung aber für 2018 um 25 % reduziert, weil sich der Markt abgeschwächt hat, dann darf man noch nicht abschreiben, da der neue Schätzpreis mit 15.000 EUR immer noch über dem EK liegt. Es verringert sich also lediglich die Marge. Da wir über die letzten 20 Jahren in jedem Jahr zwischen 50 - 80 % Aufschlagsätze realisiert haben und Altbestände so gut wie keine mehr vorhanden sind, sind unsere Chancen, beim Finanzamt Abschreibungen durchzusetzen, limitiert. Beschädigungen, Verlust, Authentizitätszweifel sind immer gute Gründe, kommen aber bei uns so gut wie nicht vor. Wenn man Abschreibungen auf Kunstwerke pauschal vornehmen würde, die z.B. schon 10 Jahre im Stock sind - dann kann man schnell in den Bereich von Steuerhinterziehung kommen. Kunst ist ja kein verderbliches Gut, weshalb es nicht den Automatismus gibt, dass etwas automatisch billiger wird, wenn es länger unverkauft war. Ein Beispiel: Unser bisher teuerstes Kunstwerk hatten wir 2004 für etwa 80k gekauft und dafür schließlich 2017 ca. 450k erlöst. Was meinen Sie, was das FA gesagt hätte, wenn wir diese Arbeit z.B. 2014 auf 60k abgeschrieben hätten? Das FA hat ja den Vorteil, in der Prüfung retrospektiv urteilen zu können. Natürlich lassen sich genaue Marktwerte bei Unikaten nicht feststellen, zumal diese ja auch vom Ort und der Form des Angebotes abhängig sind. Sie können aber davon ausgehen, dass wir als B2B-Händler für den Großteil des Warenbestandes die niedrigsten EK-Preise der Branche überhaupt haben, denn Galeriepreise liegen oft etwa 100 - 150 % höher als unsere EK-Preise Nach 25 Jahren hat man sich mit den Bewertungen bei Banken, WPs und beim FA einen Track-Record erarbeitet. Da geht es dann um die Glaubwürdigkeit der eigenen Expertisen, die sich am Ende an den Verkaufspreisen bemisst. Von den etwa 20.000 Kunstwerken, die wir über die Jahre verkauft haben, konnten wir bisher etwa 96 % mit Gewinn verkaufen. Das ist natürlich ein vergangenheitsbezogener Wert - aber immerhin. Probleme gibt es im Kunstmarkt immer dann, wenn ein Händler aus Liquiditätsgründen verkaufen muss. Der muss dann jeden Preis nehmen, wenn er schnell Cash benötigt. Vor diesem Hintergrund spielt die Finanzierung eine große Rolle. Und damit einem diese sicher bleibt, sollte man einen möglichst hohen EK-Puffer haben. Während unser EK-Covenant seit Jahren lediglich 30 % beträgt, steuern wir jetzt auf eine EK-Quote von 40 % zu. Dies ist eine unserer Vorsichtsmaßnahmen, um in einer Rezession oder Bankenkrise nicht unter die Räder zu geraten. Ich gehe davon aus, dass in den kommenden Jahren der Warenbestand im deutschen Handelsgeschäft geringer werden wird, während er mit der geplanten Expansion in der WFA Online tendenziell ansteigen sollte. Einen weiteren massiven Anstieg des Warenbestandes in der Gruppe sehe ich nicht - das hatte ich schon auf der letzten HV so ausgeführt.
Weng Fine Art AG....die bessere Kunstaktie ?!?!? | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...die-bessere-kunstaktie
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