nach wie vor bezweifle ich, ob die die österreichische Stumpf Gruppe (M+W Group) ein eigeninteresse an einer "wiederbelebung" des caatoosee-mantels hat und vorhat, den mantel etwa (nur um ein beispiel herauszugreifen) im wege der einbringung der jüngst gegründeten M+W Solar GmbH, Stuttgart, zu nutzen eine sonderausschüttung würde eine weitere kapitalherabsetzung erfordern, da die ausschüttungssumme im grundkapital gebunden ist zudem stellt sich die frage, ob eine verwertung des mantel mit inhalt ("cash") nicht mehr ertrag für den hauptgesellschafter verspricht als die verwertung eines annähernd leeren mantels es könnte sein, dass M+W Group (M+W Zander Facility Engineering GmbH) nach einem interessenten für ihre caatoosee-beteiligung (51,6%) ausschau halten und die aktien ggf. verkaufen wird - zu einem vorläufigen preis in höhe des aus einer zwischenbilanz abgeleiteten reinvermögenswerts (€0,90 - €1,00 je aktie), der vom erwerber pflichtgemäß (pflichtangebot wegen kontrollwechsels, §§ 35ff. WpÜG) auch den freien aktionären für ihre caatoosee-aktien anzubieten wäre (§ 4 WpÜGAngebV) da die caatoosee-aktie weit unter "cash"wert notiert, wäre auch denkbar, dass sich ein interessent "von unten" an die kontrollschwelle (30%) heranpirscht und beginnt, über die börse sukzessive aktien aufzukaufen (jüngstes beispiel aus dem Dax: der über jahre gestreckte kauf der Postbank durch die Deutsche Bank, http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...print,doc_page=0;printpage ) sollte der erwerber der aktien auf diese weise die kontrollschwelle von 30% (§ 29 Abs. 2 WpÜG) erreichen (wenig wahrscheinlich, da es zu lange dauern würde), könnte er versuchen, bei der BaFin befreiung von der abgabe eines pflichtangebots zu erreichen, weil ein anderer (M+W Zander Facility Engineering GmbH) schon mehr als 30% innehat (§ 9 Satz 2 Ziff. 1 WpÜGAngebV, § 37 WpÜG) dritte möglichkeit wäre ein freiwilliges öffentliches übernahmeangebot (§ 29 Abs. 1 WpÜG) eines interessenten zu einem preis deutlich unter "cash-parität" (etwa zum preis von €0,70), das von den hauptaktionären abgelehnt, von den meisten kleinaktionären aber vermutlich gerne angenommen würde für ausgeschlossen halte ich, dass sich k e i n interessent für den im General Standard notierten caatoosee-mantel findet (die liquidation der caatoosee ag wäre die folge): denn caatoosee ag ist, vorbehaltlich der aktionärsklagen wegen des Teraport/ IT -verkaufs, die am 12.11.2010 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden, ein "sauberer" börsenmantel ohne sachvermögen und bewertungsproblematik, ohne altlasten und bilanziellen risiken die kosten für einen börsenmantel-erwerb liegen deutlich unter denen eines bankbegleiteten börsengangs. "Diese (Kosten) können je nach Emissionsvolumen und Platzierungserfolg der Aktien mehrere Millionen Euro betragen. Rechtliche und steuerliche Überprüfungen kosten in der Regel mehrere hunderttausend Euro, da Berater und Bank für den Emissionsprospekt haften",
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