"Seine Begründung: Es handelt sich um eine extrem hochverschuldete Holding, eine Sanierung wäre weder realistisch noch würde sie Sinn ergeben. Antrag abgelehnt."
Ob die Holding extrem überschuldet ist, wird von der SdK angezweifelt durch das Gegengutachten von Faber. Wie will der Richter da bitte ohne eine unabhängige 3. Meinung eine Entscheidung treffen? Richter unterliegen der Sorgfaltspflicht und werden im Zweifelsfall immer einen unabhängigen 3. beauftragen oder wie in diesem Fall, dem Ersuchen nach einem unabhängigen Experten statt geben. Wenn die Bilanz und alle Daten von Steinhoff zutreffend sein sollten, dann hätten sie dadurch nichts zu verlieren, sondern würden dadurch sogar bestätigt werden. Also sollte die Prüfung durch einen bestellten unabhängigen Sanierungsexperten doch aus Sicht von SH eine gute Sache sein.
Wenn man natürlich etwas zu verbergen hat oder Angst hat, dass der Experte andere Lösungsmöglichkeiten findet die man nicht haben will, dann wird man sich natürlich anstrengen dies zu vermeiden.
Ich glaube nicht, dass es eine einfache Entscheidung auf Grundlage der SH Daten sein wird. Wir werden es sehen wenn es bekannt gegeben wird.
Meiner Meinung nach...
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