So liest es sich bei einer anderen Company, keine Ahnung ob es Allgemeingültigkeit besitzt:
Der Finanzdienstleister ist insbesondere verpflichtet, den Aktienrückkauf wie folgt auszuführen:
Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet Es werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz erworben, auf dem der Kauf erfolgt. Der durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in dem Monat vor dem Monat, in dem die Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms erfolgt ist, d.h. auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Mai 2021.
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