Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
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neuester Beitrag: 15.12.24 15:27
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eröffnet am: | 08.04.22 21:10 von: | EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 8444 |
neuester Beitrag: | 15.12.24 15:27 von: | Silberruecken | Leser gesamt: | 7330901 |
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das mehr ADR ausgegeben wurden als es Aktien gibt.
Wenn die Mellon Pleite geht, und es sind , wie du ständig von dir gibst,
weniger Aktien in dem Sondervermögen,
wo willst du dann den Schadensersatz herbekommen?
Wenn sie nicht Pleite sind, können sie dich Entschädigen
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Dann werde ich vor dem Oberlandesgericht Klage nach § 172 Strafprozeßordnung erheben. Es handelt sich um ein sog. Klageerzwingungsverfahren, zu dem ich berechtigt bin, da die Ablehnung in meinem Fall mit § 152 Abs. 2 StPO begründet wurde.
Um es klar zu sagen: Anleger in russische ADRs sollen bestohlen werden. Ihre Rechte sollen zumindest eingeschränkt, vermutlich in vielen Fällen gänzlich genommen werden.
Die Klage werde ich akribisch und nach Rücksprache mit einem befreundeten Strafrichtern vorbereiten. Die Erfolgsaussichten sind trotzdem gering. Aber ich werde alles dokumentieren und hier berichten. Am Ende werde ich auch an die Presse gehen. UND: Meine zivilrechtliche Klage würde ich gerne später mit anderen Geschädigten gemeinsam vorbereiten. Also bitte die eigene Konstellation überprüfen und dann gestuft handeln. Wer nicht kämpft, der hat schon verloren... Es ist sinnlos, sich den Kopf über Pressemitteilungen irgendwelcher Presseagenturen zu zerbrechen. Wir sollen koordiniert und öffentlichkeitswirksam vorgehen.
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einen Anspruch auf die Verwertung der Gazprom Aktien da.
Sie sollten daher bei einer Pleite der Mellon,
nicht Teil der Insolvenzmasse sein.
Der Anspruch auf Bezahlung der Gebühren bei dem Verkauf,
sind aber Teil der Insolvensmasse.
Wenn es aber in dem Depot zu wenig Aktien gibt,
was einer hier immer wieder Behaubtet, ohne Beweise zu haben,
dann wird der Anspruch auf den Teil,
ein Anspruch auf verwertung der Insolvensmasse
Einen Anspruch auf die Gazprom Aktien,
haben wir durch Ablauf der Frist nicht mehr,
Der kann nur durch Freiwillige verlängerung der Mellon erfolgen,
oder durch Einklagen, mit begründung der Behinderung der Ausübung des tausches.
Wir haben rein Rechtlich, nur einen Anspruch auf den Verkaufserlös der Gazprom Aktien,
dabei aber auf die Volle anzahl der Aktien, nicht nur auf einen teil.
Wo die Mellon das Geld her bekommt interessiert uns nicht.
Sie muss uns den Durchschnittspreis des verkaufes pro Aktie zahlen,
und als Eigentümer, der Aktien, der sie jetzt nun mal ist,
auch die nachzufordernden Dividenden.
Sie ist jetzt Eigentümerin der Aktien, und kann somit die Dividenden einfordern.
damit haftet sie auch dafür, wenn sie nicht alles mögliche dafür tut
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2.9. Vorabfreigabe von Quittungen.
Die Anzahl der Aktien, die nicht hinterlegt sind, aber durch American Depositary Shares repräsentiert werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt infolge der Vorabfreigabe ausstehen, wird in der Regel dreißig Prozent (30 %) der im Rahmen dieser Vereinbarung hinterlegten Aktien nicht überschreiten;
Quelle: RAO GAZPROM (sec.gov)
Quelle: https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1358581/....htm#_Toc117585577
"Es gibt natürlich hier wieder ein paar Verpflichtungen nämlich dass man als Entgegennehmer dieser ADR bestätigen muss, dass man selber diese entsprechenden Aktien im Besitz hat oder für den man diese ADR besorgt. Dass man die Aktien im Besitz hat braucht man aber nur einen Brief zu schreiben, wo man das unterschreibt und das war es dann. Und wenn man der Bank keinen Hinweis gibt, dass man gelogen hat, dann ist die Bank vielleicht sogar fein raus und 13:13 soweit die Fakten".
Quelle: Gibt es genug Originalaktien für Gazprom ADR ? Erkenntnisse aus Cum Ex, Cum Cum und Cum Fake (youtube.com)
Die BNY haftet nur für die im Sondervermögen befindlichen Werte. Eine Haftung darüber hinaus gibt es nicht. Es sei denn der ADR-Ausgeber hat schuldhaft gegen die ADR-Verträge verstoßen. Wer will das bei den geschlossenen Büchern von Gazprom beweisen.
Wer sich dafür interessiert, hier ein Video zu Gazprom https://www.youtube.com/watch?v=sCbg2_DOh0U
Haftung im Fall Deutsche Bank
Dabei handelt es sich um Papiere, die über Hinterlegungsscheine (Zertifikate) abgedeckt sind, die stellvertretend für die entsprechenden, in Russland an einer lokalen Börse gehandelten Aktien hinterlegt sind. Diese so genannten Depositary Receipts (DR), wurden in Russland von einer anderen Depotbank gehalten und verwahrt und waren bereits vor der russischen Invasion in die Ukraine ausgegeben worden.
Doch offenbar ist der Umtausch einiger DRs in die betreffenden Aktien jetzt nicht mehr möglich. Zu den betroffenen Papieren sollen laut dem Reuters-Bericht unter anderem Aktien der nationalen Fluggesellschaft Aeroflot und des Bauunternehmens LSR Group zählen, sowie Papiere des Bergbau- und Stahlunternehmens Mechel und von Novolipetsk Steel.
Grund für diese Entwicklung sei die Entscheidung Moskaus, Anlegern den partiellen Umtausch der DR-Bezugsrechte in lokale Aktien zu ermöglichen, ohne dass die Deutsche Bank in diese Umwandlung eingebunden wurde, oder als Aufsicht präsent war. Das habe dazu geführt, dass eine Abgleichung der Aktien mit den Hinterlegungsscheinen vereitelt wurde – ebenso wie das Zurückholen der betroffenen Papiere. Zu den Eigentümern der womöglich für immer verlorenen russischen Bezugsrechte zählen kleine Hedgefonds sowie große Fondsgesellschaften.
Reuters zufolge haben etliche Investoren wohl keine Hoffnung, die Aktien wiederzusehen und ihre Gelder im Kopf bereits abgeschrieben. Zwar hat die Deutsche Bank in ihrem Rundschreiben erklärt, dass sie bemüht ist, zu einem späteren Zeitpunkt mehr Aktien an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgeben zu können. Allerdings warnte das Institut parallel dazu bereits, dass der Nettoerlös aus dem Verkauf retournierter Papiere dann "wesentlich niedriger" als der dann aktuelle Marktpreis ausfallen könnte.
Quelle: Schock für Anleger: Deutsche Bank verliert Zugang zu russischen Aktien: Was passiert jetzt? - 26.06.2023 (wallstreet-online.de)
Liebe Leute, glaubt immer weiter daran, dass die Erde eine Scheibe ist. Vielleicht erübrigen sich
sämtliche Diskussionen, wenn der Westen russische Vermögenswerte beschlagnahmt und an die
Ukraine überweist. Zuerst werden die Dividenden auf den C Depots konfisziert, danach vielleicht
die Aktien in den Verwahrstellen eingezogen. Liegen ja schließlich in Russland.
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Peskow: Es ist absurd zu glauben, dass die eingefrorenen Vermögenswerte Russlands niemandem gehören
MOSKAU, 22. März - RIA Novosti. Der Pressesprecher des Präsidenten der Russischen Föderation, Dmitri Peskow, sagte gegenüber Reportern, es sei absurd zu glauben, dass die eingefrorenen russischen Vermögenswerte niemandem gehören, sondern Eigentümern gehören.
"Wir haben Erklärungen aus Brüssel gehört, dass die Einkünfte aus unserem Vermögen niemandem gehören. Dies ist nicht der Fall, sie gehören den Inhabern der Vermögenswerte, den Eigentümern der Vermögenswerte. Und zu glauben, dass sie niemandem gehören, ist zumindest absurd", sagte Peskow auf die Frage, ob die Russische Föderation Berichte erhalten habe, dass eine Reihe westlicher Banken angeblich Lobbyarbeit gegen EU-Vorschläge betreiben, eingefrorene russische Vermögenswerte zur Finanzierung der Ukraine zu verwenden, und ob Russland bereit sei, Sanktionen gegen einzelne europäische Banken zu verhängen, wenn eine solche Entscheidung getroffen wird.
Er betonte auch, dass die Verabschiedung solcher Beschlüsse sehr ernste Folgen für alle Beteiligten haben wird.
"Was die Medienberichte über die möglichen Ängste der Banken betrifft, so versteht der Rechtsdienst jeder Bank die katastrophalen Folgen solcher Maßnahmen zur Enteignung von Vermögenswerten für die Bank, für das Land als Ganzes, für die europäische Wirtschaft und so weiter und so fort. Wir haben hier bereits wiederholt, dass die Umsetzung solcher Entscheidungen natürlich sehr ernste Konsequenzen für diejenigen haben wird, die sie getroffen und umgesetzt haben", sagte Peskow.
https://ria.ru/20240322/peskov-1934905101.html?in=l
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dann kann man das nicht ernst nehmen.
Demnächst drehe ich ein Video und sage darin,
das ADR eigentümer von Russland Grundstücke in der Ukraine bekommen,
und nenne das dann eine Quelle, als Beleg, das meine Aussagen Stimmen
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Die müssten was sie anbieten ja auch im Bestand haben.
Die bieten Kauf und Verkaufskurse an.
Der eine Kunde Kauft, der andere Verkauft,
und bei 2-3 cent Unterschied, macht es eben die Masse.
Wenn da vor Handelsschluß einer noch viel gekauft hat,
ohne das die das gegen Geschäft machen konnten,
dann haben die ein Problem.
Da gibt es aber immer die Möglichkeit,
seinen Kunden ein angebot zu machen.
Einfach so zu 10 cent Ausbuchen geht nicht,
darum auch das Rückbuchen/Fehler aussage.
Die können auch bei anderen Banken nachfragen,
was habt ihr noch im eigenbestand
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"Solch ein Video kann jeder drehen oder der ADR-Ausgeber muss eh alles entschädigen". Alles dummes Zeug.
Habt ihr euch eigentlich mit den Inhalten des letzten Videos beschäftigt??? Mit Sicherheit nicht.
Wie soll denn die BNY Mellon die Verteilung der Erlöse aus einem möglichen Zwangsverkauf vornehmen, sofern dass irgendwann einmal der Fall sein wird. Die BNY Mellon weiß doch gar nicht wer von
den nicht ausgebuchten ADR bereits getauscht hat oder nicht. Lassen wir einmal das mit möglichen
Leerverkäufen etc. außen vor. Die BNY Mellon kann und wird aus Regressgründen niemals die "Resterampe" aus den Verkaufserlösen auf die ADR Inhaber auszahlen. Warum auch. Die können im Zweifel nur ein Treuhandkonto errichten wo sie befreiend darauf zahlen. Der Rest interessiert die ADR-Ausgeber gar nicht. Dann können die ADR-Inhaber sehen wie sie ihre Ansprüche nachweisen. Im Umkehrschluss bedeutet das. Die Treuhandkonten werden für immer geschlossen bleiben, da niemals einwandfrei geklärt werden kann wer noch Ansprüche daraus hat. Zum Schluss werden dann wie im Viedo beschrieben die Treuhandkosten die Restwerte irgendwann aufgezehrt haben, so dass bestenfalls noch
Centbeträge, wenn überhaupt zu verteilen sind. Das ist nichts anderes als wir als ADR-Inhaber uns um die Russen Typ C kümmern sollen/müssen. Unsere Broker bzw. die Verwahrstellen wären in der Pflicht gewesen vor den ganzen Tauschaktionen jeweils Nominee Konten (Treuhand-Sammelkonen) zu eröffnen, auf denen dann namentlich die ADR gebucht und der Tausch vollzogen worden wäre. Haben sie aber nicht. So haben wir die Folgen zu tragen. Nochmals, nehmt doch einmal das Beispiel mit der Deutschen Bank. Die sagen einfach: "Die ADR wurden auf dem russischen Weg getauscht und wir hatten keinen Einfluss darauf". Also sind die Aktien ggf. weg. Euer Pech liebe Anleger". Mein Anliegen ist nur. Kommt hier alle einmal raus aus eurer bequemen Komfortzone, dass hier alle andern etwas regeln müssen. Im Zweifel bleiben die Bücher für immer geschlossen oder die "Resterampe" an Aktien verramscht.
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Es ist das Problem von der Mellon das Raus zu finden,
Die Mellon muss für die ADR in den Depots zahlen,
den Durchschnittspreis der Erlöse.
Die Mellon kann eine Erklärung verlangen, ich habe nicht getauscht.
Damit kennt Sie die Namen, bei einem Abgleich mit Russland,
kann sie das mit Gewinn einklagen.
Genauso werden die Anleger die Mellon in den USA verklagen.
Die Ergebnisse von solchen Klagen kann jeder selbst raus suchen,
So wie das mit Russland wieder funktioniert,
ist die Zeit für Klagen gekommen vorher nicht.
Du solltest mit deinen Behaubtungen gegen die Mellon
Vorsichtig sein, Klagen wegen Rufschädigung,
da du nichts beweisen kannst.
Dann zahlst du dafür
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Nochmal zum Nachdenken: 1. Abklären, ob Straftaten vorliegen: Also die Staatsanwaltschaften, dann die Gerneralstaatsanwaltschaften mit Anzeigen und Beschwerden zur Stellungnahme bringen. Ggf. ein Ermittlungsverfahren vor dem OLG einklagen.
2. Zivilrechtlich vorgehen. Zunächst auf die Verfügungsmacht über die ADRs pochen. Diese verbriefen einen Rechtsanspruch, der nicht einfach erlischt, wenn irgendjemand schweigt, nichts tut oder sich auf höhere Gewalt beruft. Es geht nicht um Zahlung von ominösen Abfindungen oder Pseudoerlösen, sondern um die Verfügungsgewalt über Eigentum!!!!
natürlich kostet das Geld!! Aber wenn man, je nach Konstellation und Fall ausreichend Klageaussicht hat, dann lohnt es sich, diesen Weg zu gehen.
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Das bestreiten weder die die Deutsche Bank, BNY Mellon, Citi oder JPMorgan. Das ist allein schon der Tatsache geschuldet, dass auf dem russischen Weg ADR in Aktien getauscht wurden ohne dass der Vorgang seitens der russischen NSD an die deutschen Verwahrstellen durchgeleitet wurde. Somit sind wesentlich mehr ADR's im Umlauf als Aktien. Warten, worauf warten. Nichts tun und bis Kriegsende warten hilft nicht weiter. Dann sind die Aktien für unsere ADR ggf. aufgrund der westlichen Beschlagnahme russischer Vermögen und deren Spiegelung ohnehin weg. Das ist das beste Szenario was den ADR-Ausgebern passieren kann. Eine Beschlagnahme und Verwertung Russlands.
Die Zeit ist längst überreif für unsere Reche einzutreten und tätig zu werden. Ich habe hier im Forum x-mal darum gebeten diejenigen mit ihren Bemühungen, die deutschen Banken, Broker und Verwahrstellen zu unterstützen. Von meiner Seite aus verfolge ich nach wie vor die Sammlung von Fakten und keine Vermutungen für die Regressansprüche gegenüber den ADR-Ausgebern. Mit meiner Fakten- und Datensammlung werde ich in den nächsten Wochen fertig werden. Diese Daten werden dann an US-Anwaltskanzleien zur Beurteilung zugeleitet. Diejenigen hier im Forum, die hier alles mit unbelegten Totschlag Argumenten in die "Tonne" treten, bremsen hier nicht nur diejenigen aus, die sich für alle ADR-Inhaber einsetzen. Nein, sie betrügen sich auch selbst um ihre eigenen Vermögen.
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Endlich begreifen ein ADR ist kein Sachwert wie eine Aktie. US-Depotbanken geben ADRs aus und haften dafür, das auch die entsprechenden Aktien hinterlegt sind. Wenn die Depotbank betrogen hat bekommt Ihr alle nichts. Nur eine Aktie kann man einfordern. Die Russen haben mit den dierekten Umtausch die Spielregeln geändert, dafür kann die Melon auch nichts. Es wird wohl nichts geben. Wenn die EU auch noch russ. Vermögen für die Ukraine will wird Putin auch unsere getauschte Aktien für ewig sperren oder sich auf anderen Wege einverleiben. Ein ADR ist immer ein Risiko. Selbst eine Aktie ist ein Risiko.
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11. Regressansprüche
Die Geltendmachung von möglichen Regressansprüchen ist abhängig:
11.1. Schaden
Ein Schaden entsteht in der Regel erst bei einem vermeintlichen Vermögensentzug bzw.. Verzehr.
Solange dem ADR-Inhaber die ADR zur Verfügung stehen hat er ein Gläubigerrecht an den Aktien. Erst wenn bei einer zwangsweisen Verwertung die Aktien gemäß den ADR-Verträgen nicht geliefert oder unter Wert verkauft werden entsteht ein Schaden.
11. 2. Verursacher
11.2.1. Inland
Hier sind die Broker, Banken und Verwahrstellen zu benennen. Eine Übertragung von ADR bzw. deren Wandlung setzt bislang immer die Eröffnung eines russischen Depots voraus.
Eine Klage gegen die genannten Protagonisten dürfte nur möglich sein wenn der ADR-Inhaber über ein russisches Depot verfügt und alle anderen Voraussetzungen (offene Bücher, Zeitfenster zur Wandlung, weitere Formalitäten) erfüllt sind.Der ADR Inhaber dürfte dann bestenfalls auf Nichterfüllung eines Übertragungsauftrages klagen können. Andernfalls behält er die ADR und ihm ist kein Schaden entstanden. Gegen eine wertlose Ausbuchung der ADR seitens des Brokers/Bank
sollte der ADR-Inhaber Widerspruch einlegen bzw. klagen zumal die ADR noch den Gegenwert der zu wandelnden Aktien besitzen.
11.2.2. USA
Die American Depositary receipts sind nach US Recht von amerikanischen Banken (ADR-Ausgeber) begeben worden.
Den ADR-Ausgebern obliegt jedoch die Sorgfaltspflicht auf Einhaltung der ADR-Verträge (Verwaltung der ADR und Hinterlegungspflichten der Aktien). Die ADR-Ausgeber haben viele Bücher von ADR-Programmen geschlossen.
Als Hauptgrund wird ein fehlender Zugriff auf die ADR-Bücher bei einem Tausch auf dem russischen Weg genannt.
Der "russische Weg" ermöglichte den ADR-Inhabern nachdem sie ein russisches Depot eröffnet hatten einen Tausch der ADR in Original Aktien ohne Einschaltung der westlichen Infrastruktur (Banken, Broker, westliche Verwahrstellen).
Da die beteiligen Verwahrstellen, insbesondere der russische Hauptverwahrer NSD bzw. die Verwahrstellen
(Gazprombank, Citi Moskau, Raiffeisenbank Russia etc.) die Tauschvorgänge nur unzureichend oder gar nicht an die westlichen Verwahrstellen (EUROCLEAR, Clearstream etc.) informiert hatten, konnten die westlichen Verwahrer eine Ausbuchung der ADR nicht vornehmen. Somit befinden sich in den Depots von unfreundlichen Ländern ADR, die bereits auf dem "russischen Weg" gewandelt wurden. Ein fehlender Abgleich der noch aktuellen ADR- bzw. Aktienbestände war daher nicht möglich.
Die Schließung der Bücher der ADR-Ausgeber könnte aber auch andere Gründe haben.
Hier könnten Leerverkaufspositionen ungedeckter ADR oder Pre-Release-ADR (teilgedeckte ADR)
eine wesentliche Rolle spielen. In den nachstehenden Kapiteln wird auf diese Themen noch genauer eingegangen. Aus Sicht des Verfassers dieses Artikels ist hier der einzig mögliche Ansatz für die ADR-Inhaber nicht gewandelter ADR mögliche Regressansprüche herzuleiten. Die ADR Ausgeber müssen ggf. auf dem Klageweg gezwungen werden ihre Bücher offen zu legen mit dem Ziel herauszufinden ob hier Verstöße gegen die ADR-Verträge stattgefunden haben. Ist eine Offenlegung der Bücher rechtlich nicht zu erzwingen wird die wahre Abweichung zwischen ADR und Aktien am Ende der Zwangsabwicklung stehen.
Da die ADR Ausgeber aber nur mit dem Sondervermögen haften werden viele ADR Inhaber nicht gewandelter Aktien große Einbußen hinnehmen müssen. Es sei denn dem ADR-Ausgeber sind Vertragsverletzungen nachzuweisen.
11.2.3. Russland
Während die ADR, wie beschrieben, nach US-Recht begeben wurden, muss jedoch auch eine Verwahrung
der Original Aktien gewährleistet sein. Die Verwahrung der Original russischen Aktien erfolgt in Russland
bei den sogenannten russischen Verwahrstellen. Es gibt den Hauptverwahrer, die NSD über die sämtliche
Tauschvorgänge abgewickelt werden. Außerdem gibt es die Verhrwahrstellen, die für die Anleger aus
unfreundlichen Ländern, sogenannte Typ C Depots/Konten für die Verwahrung der Original Aktien zuständig sind. Bei den genannten Depots und Konten Typ C handelt es sich um Sperrkonten, über die zur Zeit aufgrund der administrativen Maßnahmen Russlands nicht verfügt werden kann. Außerdem gibt es weitere Beschränkungen(Wertermittlungsabzug 50% und Sonderabgabe 10%) sobald eine Verfügung möglich wäre. Kurzum. Eine Klage gegen die russischen Broker/Banken bzw. Verwahrstellen dürften auch im Hinblick auf die zuständige Gerichtsbarkeit von wenig Erfolg beschieden sein.
Fazit: Ich sehe noch lange nicht, dass sich alles von alleine löst wie hier Viele berichten. Zumal, wenn der Westen verrückt spielt und die russischen Vermögen beschlagnahmt werden die Russen die Maßnahmen spiegeln und unsere Kohle ist weg.
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In deiner Aufzählung geht es um Schaden und Schadensausgleich... Primär aber geht es um Eigentum und Eigentumsrechte, also Verfügungsrechte. Die wurden kraft Verordnungen, sog. untergesetzliche Regelungen, von den EU-Behörden beschnitten und entzogen. War das rechtens? Alle, auch die meisten hier im Chat diskutieren diese Frage überhaupt nicht. Meines Wissens gibt es dazu weder vor deutschen noch europäischen Gerichten eine Entscheidung. Es muß dir als Eigentümer erlaubt sein, dein Eigentum, also ADRs oder Aktien oder Bargeld oder.. nach Russland oder ins neutrale Ausland zu verbringen. Dieses Recht wurde zeitweise und jetzt dauerhaft genommen. Lassen wir mal Russland und mögliche Enteignungen beiseite. Das ist ein völlig anderes Problem. Primär geht es darum, ob es der Regierung und der Legislative erlaubt sein darf, Eigentum zu begrenzen oder das Verfügungsrecht darüber zu beschneiden. Wenn man das juristisch bejaht, dann muss man fragen, ob der Staat gemäß Art. 14 GG Entschädigung leisten muß. Und: Je nach Zeitfenster war der Umtausch und der Transfer der getauschten Aktien nach Russland und ins neutrale Ausland möglich. Dann aber sanktionsbedingt nicht mehr, jetzt weil die Bücher der Emittenten geschlossen sind. Diese verkaufen m.W. die ADRs aber nicht. Klar, weil sie Angst vor Regressforderungen haben. Die Nullnummer ist lösbar, wenn alle Beteiligten wieder bei klarem Verstand sind. Natürlich ist ein Abgleich möglich, natürlich kann man Leerverkäufe nachweisen, natürlich kann man Depotunterschlagung nachweisen.... Ich kann hier niemandem einen sicheren Rat geben, aber für mich ist klar, daß für mein ganz persönliches Desaster meine Depotbank verantwortlich ist, die nicht gehandelt hat, als es noch ging. Und die greif ich mir. Hier in Deutschland. Ob Russland dann meine Werte, sollten sie je in deren Machtbereich sein, enteignet, das steht auf einem anderen Blatt.
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Online ein Depot bei der Gazprom Bank eingerichtet,
nichts weiter Unternommen
Kein Geld Ausgegeben.
Anfrage bei Free Fininace
die wollen Geld, für sich, ohne Erfolgszusage
dafür wollen sie bei einem Broker in Russland ein Depot einrichten.
Der macht das aber selbst Kostenlos.
Wozu braucht man dann die?
Auch alle Angebote die hier Leute Reingestellt haben,
wollen Kassieren, auch wenn sie keinen Erfolg haben.
Darum mache ich nichts, und warte bis sich das mit Russland geklärt hat.
Hatte ich aber schon geschrieben.
Da haben einige viel Geld ausgegeben nur um jetzt die Aktien in Russland zu haben
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15. Vorteil-/Nachteil ADR-Tausch
15.1. ADR-Tausch
15.1.1. Vorteile
a) Erhalt von 100% Original Aktien ohne Pro-Ration Faktor
b) Entschädigung der nicht gewandelten ADR mit Pro-Ration Faktor
c) Dividendenberechtigung
d) Einzelverfügung bei Wiederaufnahme Handel
15.1.2. Nachteile
a) Anwalts- und Depotkosten
b) keine Entschädigung bei nicht gewandelter ADR mit Pro-Ration Faktor
c) Verlust von Regressansprüchen bei Haftungsfreistellung (Pro-Ration Faktor) der Verwahrstellen
d) Verlust der Zuweisung zum steuerlichen Verlusttopf aufgrund ADR-Tausch
e) Besteuerung der russischen Dividenden/Erträge im Inland ohne Zugriff auf Typ C Konten in Russland
f) Einzelkämpfer bei Rechtsstreitigkeiten gegen Russland (Beschlagnahme)
15.2. ADR-Kein Tausch
15.2.1. Vorteile
a) keine Anwalts- und Depotkosten
b) Regressansprüchen gegen ADR-Ausgeber und Verwahrstelle bei Vertragsverstößen
c) Behalt Verlusttopf
d) Steuerliche Abschreibung Kursverluste ADR??
e) Schutz durch den ADR-Ausgeber, ggf. bei Rechtsstreitigkeiten gegenüber Russland
15.2.2. Nachteile
a) kein unmittelbarer Depotzugriff, da kein Einzeldepotinhaber
b) keine Dividendenberechtigung sofern die ADR nicht in Aktien getauscht wurden
c) Zwangsverkauf des Sondervermögens weit unter Kurswert ohne Verschulden des ADR-Ausgebers
d) Verkaufserlöse werden pauschal auf Treuhandkonten gezahlt
e) Verlust, sofern keine Entwirrung des Treuhandkontos möglich
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2
gibt es hier jemanden, der seine Aktien in eine russische Bank übertragen und dort verkaufen konnte ?
Ich habe russische Staatsbürgerschaft und dachte vllt wird es dann einfach das Geld zu retten, aber egal wo ich anrufe und Frage - überall heißt es: aktuell kein Transfer möglich. Ich habe mitbekommen, es hätte wohl Anfang des Jahres ein Zeitfenster gegeben, wo deutsche Banken russische Aktien nach Russland "schicken" durften. Ich habe leider diesen Moment verschlafen...
Aus Russland bekomme ich auch keine eindeutigen Aussagen: mal heißt es ja, es geht, mal nein EU arbeitet mit russischen Banken nicht...
Ich bin bei Flatex und ich habe eine Möglichkeit im Sommer ein Depot in Russland zu eröffnen.
Hat jemand schon erfolgreich sein Geld gerettet?
Ich bin leider "technisch" nicht so gut wie ihr unterwegs.. habe zwar hier vieles mitgelesen, aber viele Sachen einfach nicht verstanden, weil ich nicht so tief in der Materie bin..
Ich hoffe sehr auf eure hilfreiche Tipps!
LG
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