dem Beschuldigten ist zwingend, dass eine sofortige aussergerichtliche Täter-Opfer-Ausgleich (dieses ist auch in D nach paragraph 46a StGB möglich) zuleisten und an dem zuständigen türkischen Staatsanwalt vor Ort den Tatvorgang umfangreichend zubeschreiben und zuerklären (in der Türkei ist es so, falls eine Straftat begangen wurde, dass der Beschuldigter nochmals an dem Tatort hingefahren wird und jede Einzelheiten freiwillig nochmals praktisch an dem Staatsanwalt bzw. Kripo vorführt,wie er alles am Tatzeitpunkt gemacht hat,eine weibliche Schaufensterpuppe wird die Opferrolle übernehmen) nach der praktische Vorführung wird auch eine zusätzliche schriftliche Aussage aufgenommen, später wird dieses als positiv und koorparativ vor Gericht bewertet und führt zu einen mildes Urteil, Geständnis und Reuhe muss er aufjedenfall zeigen! falls der Beschuldigter dieses nicht alles tut und schweigt! da die Belastung des Zeugen zu hoch ist...
wird er gefi... !!!
so würde er Bewährung bekommen, falls er nicht zugibt und sein Anwalt plädiert auf Freispruch, so würde der türkische Justiz sich verarscht fühlen, da die an Opfer glauben! da der Beschuldigter keine Geständnis und Reuhe gezeigt hat! wird der jenige massive Kelle bekommen!
Straftaten, die mit Leib oder Leben gebunden sind, werden in der Türkei (überall auf der Welt! auch in D) mit einer hoher Freiheitstrafe bestraft! Freiheitstrafe bis zu 10 Jahren!
Wenn die Mutter bzw. das Mädchen die Anzeige zurücknehmen, wird der Beschuldigter sofort freigesprochen! aber in Deutschland würde er nicht Freigesprochen! wegen öffentlichen Interesse!
Die deutschen sollen sich nicht so doof anstellen, ich kenne viele türkischen Leute, die Unrecht hier in Deutschland zu hoher Haftstrafen am Landgericht nur durch Aussagen z.B. paragraph 31 BtMG oder anderen Delikten verurteilt sind!
Ich halte es sinnvoll, dass der Beschuldigte seine gerechte Strafe bekommen soll!
Gruss Esram
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