Die Erläuterungen im Anhang des Konzernabschlusses 2012 gelten insbesondere im Hinblick auf die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechend. Der Konzernabschluss wird unter der Prämisse der Unter - nehmensfortführung aufgestellt. Darüber hinaus waren beginnend mit dem Geschäftsjahr 2013 folgende durch das IASB überarbeitete bzw. neu herausgegebene Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden: › Änderungen an IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer Die wesentliche Änderung des IAS 19 besteht darin, dass künftig unerwartete Schwankungen der Pensions - verpflichtungen sowie etwaiger Planvermögensbestände, so genannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, unmittelbar im sonstigen Ergebnis (OCI) innerhalb des Eigenkapitals erfasst werden müssen. Das bisherige von der Gigaset ausgeübte Wahlrecht der Erfassung nach der so genannten Korridormethode wird abgeschafft. Dies wird voraussichtlich zu einer steigenden Eigenkapitalvolatilität führen. Eine weitere Änderung der Bilanzierung besteht darin, dass sich der Zinsaufwand zukünftig auf Basis der so genannten leistungsorien - tierten Nettoschuld ergibt. Zusätzlich werden vom geänderten Standard umfangreichere Anhangsangaben als bisher gefordert. Eine weitere wesentliche Änderung des IAS 19 betrifft die Bilanzierung von Altersteilzeit-Vereinbarungen. In Be - zug auf die Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen aus Altersteilzeit-Vereinbarungen führt diese Änderung dazu, dass diese Zahlungen zukünftig nicht mehr als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bilanziert werden können. Vielmehr werden die Leistungen aufgrund der Abhängigkeit von Arbeitsleistungen in der Zukunft und ihres langfristigen Erdienenszeitraums als andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer zu bilanzieren sein. Aufgrund dieser Änderung in der Klassifizierung sind die Auf - wendungen nicht mehr in voller Höhe an dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen unentziehbar verpflichtet ist, zu erfassen, sondern entsprechend ihres Erdienenszeitraums anzusammeln. Auf Grund der Restrukturie - rungsmaßnahmen im vierten Quartal 2012 ergeben sich aus dieser Änderung wesentliche Auswirkungen. 29 Anhang des Zwischenberichts Die Änderungen an IAS 19 haben wesentliche Auswirkungen für den Konzernabschluss der Gigaset. Die Än - derungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Auswirkungen der Änderungen sind ausführlich im Anhang unter dem Punkt „Anpassung der Vergleichsinformationen des Konzernabschlusses zum 31. März 2012“ dargestellt. › Änderungen an IAS 1, Darstellung des Abschlusses Gemäß den Änderungen an IAS 1 sind die im übrigen kumulierten Eigenkapital dargestellten Positionen in 2 Kategorien zu unterteilen: a) Positionen, die in nachfolgenden Perioden möglicherweise in die Gewinn- und Ver - lustrechnung umgegliedert werden (so genanntes Recycling) und b) Positionen, die in nachfolgenden Perioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Werden diese Positionen vor Steuern darge - stellt, dann sind die zugehörigen Steuerbeträge der beiden Kategorien zu nennen (sofern hierauf Steuerbeträ - ge anfallen). Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die geforderten zusätzlichen Angaben wurden im Abschluss der Gesellschaft berücksichtigt
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