Das vorweihnachtliche Warten auf die Bescherung bei G.I.B. lässt sich durch einen Blick auf das von Krämers AVF betriebene "Wealth-Management" ausfüllen. Leider haben die entsprechenden Quellen meist den Nachteil, dass sie etwas älter sind, aber die Erkenntnis der Wahrheit braucht eben ihre Zeit.
So heißt es im Sioplast-Aktinärsbrief vom August 2005 (S.2f.) - also einer Gesellschaft, an der G.I.B. einmal beteiligt war - :
"Das für die Teil-Aktienplatzierung beauftragte Unternehmen AVF hat ihre Platzierungszusage bis zum 31. Juli lediglich zu 20% erfüllt. Die AVF bekam im Jahr 2003, im Zuge der Platzierungsvereinbarung, 2.160.000 Stück Aktien ausgehändigt. Dies mündete in Mittelzuflüsse von €240.000,- im Jahr 2003, €60.000,- im Jahr 2004 sowie €220.000,- im laufenden Jahr. Geplant war ein Mittelzufluss von €2.592.000,- bereits im Jahr 2003. Die Liquiditätsplanung der Sioplast Unternehmensgruppe verbuchte damit eine Mittelzufluss-Unterdeckung von €2.072.000.
Zur Absicherung der Aktienplatzierungspläne wurden der AVF die Geschäftsbeziehungen gekündigt. Weiterhin wurde eine Rechnungslegung angefordert, verbunden mit der Aufforderung die nicht platzierten Aktien zurückzugeben. Mit Unterstützung durch unseren Rechtsanwalt wurden uns mittlerweile 1.250.000 Stück Aktien ausgehändigt. Über den Verbleib der noch ausstehenden 476.667 Stück Aktien hat AVF selbst auf wiederholtes Anfragen keine befriedigende Auskunft gegeben. Wir haben sodann über unseren Rechtsanwalt Klage über Rechnungslegung und Herausgabe der Aktien eingereicht.
Das fortwährend vertröstende Verhalten bezüglich Auszahlungen und Verbleib der Aktien löste bei Sioplast insgesamt schwerwiegende Irritationen und Turbulenzen aus. Erst nach Einschalten des Rechtsbeistandes konnten verständliche Fakten ermittelt werden.
Es wurden uns - durch AVF verbundenen Unternehmen - Angebote unterbreitet, die die Firmenübernahme, verbunden mit einem geforderten Stimmrechtsanteils von 51%, zur Absicht hatten. Dies wurde von uns selbstverständlich mit Klarheit vollumfänglich abgelehnt."
Bei den "durch AVF verbundenen Unternehmen" wird es sich doch wohl nicht um G.I.B. gehandelt haben?
Oder haben Krämer und die AVF nach dem Prinzip gehandelt: Die verkäuflichen Aktien für die eigene Provisionsabrechnung und die unverkäuflichen - sicherlich nicht ohne Provision - für die G.I.B.?
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