hallo wachmann,
ich kann dir in deinen ausführungen nur zustimmen – man kann die banken nicht für alles negative, was an der börse abgeht zur verantwortung ziehen – mir würde es schon reichen, wenn sie für die vorsätzlich durchgeführten neuemissionen von absehbaren pleitekandidaten, zu einer teilhaftung herngezogen würden. auf deine frage: „wo soll man die grenze ziehen, welches unternehmen noch zum börsengang zugelassen werden darf und welches nicht“, kann ich dir keine antwort geben, da ich mit meinen denkanstössen keine ipo´s verhindern möchte, sondern lediglich eine veränderung der spielregeln für zukünftige neuemissionen befürworte. wenn die verlängerung der lock-up für vorstand und altaktionäre, sowie eine ebenfalls terminierte teilhaftung der emissionsbanken, eine unüberwindbare barriere für ein entsprechendes, „börsenwilliges“ unternehmen darstellen sollte, dann frage ich mich, was wir durch einen gescheiterten börsenganges einer solchen firma verlieren würden ? klar, durch die limitierung der ipo´s/jahr auf 50 müsste natürlich eine selektion erfolgen, deren genaues prozedere, jedoch nicht unbedingt qualitativen ursprungs sein müsste, sondern durchaus chronologische aspekte beinhalten könnte.
meine absicht war es jedoch nicht fertige lösungen zu produzieren, sondern bestand darin eine diskussion über das für und wieder von veränderungen bezüglich des bisher sehr erfreulich verlaufenden experimentes „neuer markt“, zu entfachen. nur durch den mut dieses segment ins leben zu rufen, konnte dasselbe erschaffen werden – nur durch den mut zur „reform“ wird man es auch noch in zukunft „erfolgreich“ nennen können.
gruß – sali.
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