Lesen bildet. Genaues Lesen schützt das Invest und zwischen den Zeilen lesen bringt gute Invests.
https://www.paion.com/fileadmin/user_upload/PA8223DE.pdf"
Wir verweisen auf die Angaben im Konzern-Zwischenlagebericht im Abschnitt „Hinweis auf das
Bestehen eines bestandsgefährdenden Risikos“ des Risiko- und Chancenberichts, in denen die
gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die PAION AG auf die Zuführung von zusätzlichen
Finanzmitteln angewiesen ist, um die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung zu gewährleisten
und die zukünftige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Unternehmensfortführung ist mit
wesentlichen Unsicherheiten behaftet, da die Verhandlungen über die Gewährung zusätzlicher
finanzieller Mittel zwar weit fortgeschritten sind, jedoch im Zeitpunkt der Berichterstattung noch
keine rechtlich bindenden Zusagen vorliegen. Die initiierten Finanzierungsmaßnahmen umfassen
im Wesentlichen weitere Auslizensierungen, Kapitalmaßnahmen und Fremdfinanzierungen. Im
Falle des Scheiterns der initiierten Finanzierungsmaßnahmen besteht eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann. Hinsichtlich der
Notwendigkeit zukünftiger Finanzierungsmaßnahmen wird auch auf die Ausführungen in den
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Abschnitten „Finanzierungsrisiken“ im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 und
„Finanzausblick 2023“ hingewiesen.
Wie in dem vorgenannten Abschnitt des Konzern-Zwischenlageberichts dargelegt, zeigen diese
Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und
die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden,
die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie
sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzern-Zwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.
München, den 28. September 2023
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Sonst noch Fragen ? KE notwendig für Goging Concern, keine KE kein going, jetzt halt nur noch concern.
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Wir verweisen auf die Angaben im Konzern-Zwischenlagebericht im Abschnitt „Hinweis auf das
Bestehen eines bestandsgefährdenden Risikos“ des Risiko- und Chancenberichts, in denen die
gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die PAION AG auf die Zuführung von zusätzlichen
Finanzmitteln angewiesen ist, um die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung zu gewährleisten
und die zukünftige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
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Hat man wohl halt falsch gelegen.
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Für die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses
in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass
Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die
Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Ver-
mögenswerte und Verbindlichkeiten, der Erträge und Auf-
wendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Die
tatsächlichen Werte können von den Schätzungen
abweichen.
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Klarer kann man doch nicht schreiben, das es kein Q3/2024 gibt ohne Finanzierung.
Lest das doch bitte mal im Detail. Paion plante mit KE 12 Monaten zu haben. Nicht mit Cash und Umsätzen. Das musste Paion fingieren, ansonsten hätten Sie zu diesem Zeitpunkt schon Insolvenz anmelden müssen innerhalb von 8 Wochen. Das hat man dann wohl einfach nachgeholt.
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Auf Basis des Kassenbestands, der erwarteten Zahlungen aus Umsatzerlösen sowie
möglicher Finanzierungen und/oder Auslizenzierungen geht PAION unter Berücksichtigung der
aktuellen Planung davon aus, dass es ausreichend liquide Mittel für die nächsten 12 Monate
haben wird.
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