DGAP-News: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges 23.09.2021 / 16:00 Für den Inhalt dieser Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
NIEDERLÄNDISCHE SOP - BESTÄTIGUNG DES ZUSAMMENSETZUNGSPLANS DURCH DEN GERICHTSHOF
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass das Bezirksgericht Amsterdam (das "Gericht") heute einen Beschluss zur Bestätigung (homologeren) des Zusammensetzungsplans von SIHNV (akkoord) erlassen hat.
Der Beschluss des Gerichts wird rechtskräftig, das Zahlungsaussetzungsverfahren der SIHNV wird beendet und der Zusammensetzungsplan der SIHNV wird nach einer Frist von acht Tagen verbindlich (verbindendverklaard), wenn innerhalb dieser Frist keine Berufung eingelegt wird. Die Entscheidung des Gerichts folgt der einstimmigen Genehmigung des Zusammensetzungsplans der SIHNV durch den 15-köpfigen Vertretungsausschuss am 8. September 2021.
Louis du Preez, Chief Executive Officer und Vorstandsmitglied, sagte: „Obwohl unsere Aufgabe noch nicht abgeschlossen ist, ist dieses Urteil ein weiterer wichtiger Meilenstein zum Abschluss des globalen Vergleichs. Mit der Entscheidung des niederländischen Vertretungsausschusses und des Gerichts sowie der positiven Abstimmung in allen jüngsten Klägerversammlungen in Süd Afrika haben wir eine überwältigende Unterstützung für unseren globalen Einigungsvorschlag erlebt. Wir werden weiterhin an den erforderlichen endgültigen Genehmigungen arbeiten, die es uns ermöglichen, die im Vergleichsvorschlag beschriebene finanzielle Entschädigung zu leisten."
Das Unternehmen verfügt über eine Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse und eine Zweitnotierung
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