Selbstverständlich gibt es unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei diesen Substanzen. Diese hier alle aufzuführen, würde den Rahmen sprengen.
Du solltest einfach bei Google nach den Fachinformationen zu den einzelnen Produkten suchen. In diesen sind alle relevanten Daten zum Medikament, dessen Pharmakodynamik und Pharmakokinetik aufgeführt.
Alle unerwünschten Arzneimittelwirkungen müssen auch nach Zulassung stets gemeldet werden und werden auch nach Zulassung immer bewertet und ggf in die Fachinformation aufgenommen.
Problematisch wird es, wenn bekannte Nebenwirkungen verschwiegen wurden oder so dargestellt, dass deren Relevanz nicht erkennbar war. Dies birgt dann natürlich ein juristisches Risiko.
Für die Zulassung eines Medikaments wird immer Nutzen gegen Risiko abgewogen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis verschiebt sich natürlich auch mit der Schwere der Erkrankung.
Dies bedeutet, dass bei einem Präparat zur Behandlung einer Krebserkrankung häufigere und schwerere unerwünschte Wirkungen von den Zulassungsbehörden toleriert werden, als dies z. B. bei einem Hustensaft oder leichten Schmerzmittel der Fall wäre. Somit ist auch das juristische Risiko immer ein relatives.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur Aufklärung deiner Frage beitragen.