7.5 Staatliche Hilfen
Aussiedler die nach Deutschland kommen erhalten Integrationshilfen, wie sie sonst keiner anderen Zuwanderergruppe in Deutschland zur Verfügung stehen. Für eine so umfassende Förderung von Immigranten gibt es kaum historische Parallelen. Nur jüdische Einwanderer in Israel erhalten ähnliche Starthilfen. Wie schon beschrieben haben Aussiedler nicht nur einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, sie können auch sofort sozialstaatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Die bis zu ihrer Ausreise berufstätig gewesenen Aussiedler erhielten bis 1990 Arbeitslosengeld nach den selben Bemessungskriterien, wie wenn sie in der Bundesrepublik tätig gewesen wären. Zum Teil waren sie dadurch besser gestellt als die einheimische Bevölkerung, denn sie erhielten Leistungen nach dem Leistungsprinzip, obwohl sie in hiesige Sozialkassen logischerweise gar nichts einzahlen konnten. Seit 1990 wird an Aussiedler jedoch kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt, das sich bisher an dem fiktiven Einkommen bei entsprechendem Einkommen in der Bundesrepublik orientiert hat. Statt dessen gibt es ein pauschaliertes Eingliederungsgeld, daß zur Zeit ca. 1.450.- DM bis 1.800.- DM beträgt, je nach familiärer Situation.
Zu diesem Thema ist der momentan aktuellsten Broschüre des Bundesministers des Innern aus dem Jahre 1994 folgendes zu entnehmen:
,,Wenn Sie die ehemalige UDSSR nach dem 31. Dezember 1992 verlassen haben und Spätaussiedler sind, erhalten Sie zum Ausgleich für erlittenen Gewahrsam auf Antrag eine pauschale Eingliederungshilfe von · 6.000.- DM, wenn Sie vor dem 01. Januar 1946 geboren sind, bzw. · 4.000.- DM, wenn Sie nach dem 31. Dezember 1945 und vor dem 01. April 1956 geboren sind."
Diese Eingliederungshilfe, die eine Einmalzahlung darstellt, wird also an jene Rußlanddeutschen gezahlt, die unter der Deportation in Zwangsarbeiterlagern zu leiden hatten, sowie deren Nachkommen bis zum Stichtag 01. April 1956. Darin wirkt sich noch heute die Amnestie der Rußlanddeutschen aus, die damals pauschal alle als Kollaborateure des Naziregimes bezeichnet wurden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Hilfen, die nicht nur die wirtschaftliche Situation der Aussiedler allgemein verbessern soll, sondern auch die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft fördern sollen. Denn eines steht fest, wer die Landessprache nicht oder nur unzureichend beherrscht, wird auch im Berufsleben nur geringe Chancen haben. Neben dem bereits erörterten Sprachproblem kommt das Problem der beruflichen Qualifikation hinzu bzw. hängt davon ab. Daher haben die Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung verschiedene Programme dazu aufgelegt.
Hier nur ein kleiner Ausschnitt des Möglichen: ¬ Staatliche Vergünstigungen (Erstausstattung, Kleidung und Hausrat) ¬ Beihilfen zur beruflichen Aus- und Fortbildung ¬ Beihilfen zur Eingliederung junger Spätaussiedler ¬ Aufbau einer selbständigen Existenz ¬ Beihilfen zur beruflichen Eingliederung von Hochschulabsolventen
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