thyssenkrupp Uhde GmbHEssenAmtsgericht Essen, HRB 32275Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsratesund Einleitung eines Statusverfahrens nach §§ 97 ff. AktGGemäß § 97 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) wird bekannt gemacht:Die thyssenkrupp Uhde GmbH (die „Gesellschaft“) ist bisher arbeitnehmerlos und hat dementsprechend keinen Aufsichtsrat.Mit Vertrag vom 24. Mai 2023 soll der bisherige Geschäftsbereich Uhde von der thyssenkrupp Industrial Solutions AG zum 1. Juni 2023 auf die Gesellschaft übertragen werden. In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft auch sämtliche Arbeitnehmer des bisherigen Geschäftsbereichs Uhde übernehmen. Hierdurch überschreitet die Gesellschaft ab dem 1. Juni 2023 in Deutschland dauerhaft die Schwelle von in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern, beschäftigt jedoch nicht in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer.Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der Gesellschaft zur Folge, dass bei der Gesellschaft nach Maßgabe der § 52 Abs. 1 GmbHG i.V.m. §§ 101 Abs. 1 S. 1, 95 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG ein mitbestimmter Aufsichtsrat zu bilden ist. Der Aufsichtsrat wird künftig aus neun Mitgliedern bestehen. Hierbei ist ein Drittel der Mitglieder nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen; die übrigen Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung bestellt.Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Essen anrufen.Essen, 25. Mai 2023thyssenkrupp Uhde GmbH Die Geschäftsführung - Dr. Landsmann - - Robson - - Schön - - Djenic -
|