DGAP-Adhoc: solarhybrid AG: Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG
solarhybrid AG: Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG
Solarhybrid AG / Schlagwort(e): Sonstiges
07.03.2012 08:02
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Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG
Der Vorstand der solarhybrid AG gibt bekannt: Am 22. Februar 2012 veröffentlichten Herr Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rössler und Herr Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Norbert Röttgen eine Kabinettsvorlage für eine Formulierungshilfe der Gesetzesnovelle für das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG).
In diesem Dokument schlugen die beiden Bundesminister folgende Änderungen des EEG vor:
- Reduzierung der Einspeisetarife für Strom, der mit Photovoltaik-Freilandanlagen erzeugt wird, um mehr als 30%.
- Abschaffung aller Einspeisetarife für Photovoltaik-Freilandanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MWp.
- Wirksamkeit der obigen Änderungen zum 9. März 2012.
- Einführung der Möglichkeit einer Ministerverordnung zur beliebigen Änderung der Einspeisetarife ohne Beteiligung des Bundestages oder Bundesrates.
Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Vorschläge erklärten sämtliche Brancheninstitutionen vollkommene Ablehnung der angestrebten EEG-Novelle. In kurzer Abfolge schlossen sich bekannte Politiker aller Parteien, aber insbesondere der Regierungskoalition, Vertreter der Industrieverbände und Gewerkschaften und Vertreter der Führungen von Branchenunternehmen dieser Ablehnung an. Die wesentlichen Ansatzpunkte für die Kritik lagen in:
- Drastische Reduzierung der Einspeisetarife für Solar-Strom und damit Verlust des Marktpotentiales in Deutschland.
- Damit verbundener Verlust von Arbeitsplätzen.
- Kurzfristige Einführung der Maßnahmen und zukünftige Ausschaltung des Gesetzgebungsprozesses - daher keine Umsetzung des Vertrauensschutzes im öffentlichen Recht mit bedeutenden Auswirkungen auf die Reputation der Bundesrepublik als Investitionsstandort, insbesondere in den Erneuerbaren Energien.
In der Zwischenzeit liegt ein weiterer Entwurf für eine Formulierungshilfe vor, der vom ersten Entwurf nur unwesentlich abweicht und am 9. März im Bundestag in erster Lesung behandelt wird. Hinsichtlich der Übergangsregelungen zur Sicherung des Vertrauensschutzes ist konkretisiert worden, dass Freilandanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MWp den ursprünglichen EEG-Tarif erhalten, wenn der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan vor dem 1. März gefasst war und die Anlage vor dem 1. Juli 2012 EEG konform fertiggestellt wird.
Aus Sicht des Vorstandes hätten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die folgenden gravierenden Auswirkungen auf die Ertragslage der solarhybrid AG:
- Keine Möglichkeit der Realisierung des Großprojektes Neuhardenberg mit einer geplanten Leistung von 150 MWp, da die Leistung über 10 MWp beträgt. Zwar datiert der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans auf den 16. Dezember 2011, jedoch ist die Dauer eines Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren von mindestens 7 Monaten anzusetzen, so dass der Baustart für Mitte 2012 und eine Fertigstellung für Ende 2012 geplant war. Somit würde die EEG-Vergütungsfähigkeit entfallen. Dies wäre gleichbedeutend mit einem Verlust der bisher in dieses Projekt getätigten Investitionen in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio.
- Beschränkte Möglichkeit der Realisierung des Projektes Allstedt II mit einer Leistung von unter 10 MWp.
- Keine EEG-konforme Realisierungsmöglichkeit mehr für die Projekte Belling, Allstedt III und Fürstenwalde II, Verlust der in diese Projekte getätigten Investitionen von ca. EUR 4 Mio.
- Insgesamt ist das gesamte Geschäftsmodell der solarhybrid in Deutschland in Frage gestellt, da solarhybrid aktuell ausnahmslos auf die Projektentwicklung und -realisierung von Solarstrom-Kraftwerken mit einer Leistung von mindestens 10 MWp ausgerichtet ist.
Die vorgängig aufgeführten Auswirkungen haben weitere Auswirkungen auf die Finanzlage der solarhybrid AG wie z.B. Wegfall der Möglichkeit von Finanzierung durch Kapitalmarktmaßnahmen (Aktienkapitalerhöhungen und Ausgabe von Anleihen) oder der Möglichkeit von Finanzierungen durch Bankkredite, Reduzierung oder Verlust des Credit Ratings etc.
Diese Auswirkungen haben sich wegen der völlig unvorhersehbar drastischen und kurzfristig umzusetzenden Gesetzgebungsvorschläge der beiden Minister bereits heute, vor der letztendlichen, nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses über die EEG-Novelle, für die solarhybrid AG materialisiert.
Insbesondere erachtet der Vorstand die Umsetzung einer für die Unternehmung bedeutenden und bei Bekanntgabe des Ministerentwurfes weit fortgeschrittenen Finanzierungsmaßnahme nunmehr als gefährdet. Die solarhybrid AG plante bis zum gestrigen Tage die Ausgabe einer Unternehmensanleihe zur Finanzierung der im Februar 2012 vereinbarten Übernahme der US-amerikanischen Aktivitäten der Solar Millennium AG und des Projektes Vega in Italien im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Investoren. Der Vorstand prüft derzeit alternative Finanzierungen für diese Projekte und befindet sich diesbezüglich in konkreten Verhandlungen.
Des Weiteren erwartet der Vorstand fortlaufende Debatten über die Umsetzung der EEG-Novelle und wegen der nunmehr durch das Bundeskabinett verabschiedeten Formulierungshilfe weitere Unsicherheit in Bezug auf Investitionen in Erneuerbare Energien.
Der Vorstand wird nunmehr die endgültige Verabschiedung der EEG-Novelle abwarten und die Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und die Finanz- und Ertragslage der solarhybrid AG prüfen.
Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen erscheint die Veröffentlichung des geprüften Konzerngeschäftsberichtes 2011 im März 2012 nicht mehr möglich.
07.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter
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