Publication_003750.doc
B E K A N N T M A C H U N G
Veränderungen/Changes
Mit Wirkung vom/effective from: 13. März 2007
Name WKN ISIN
Lithium Technologie 120472 US5368084050
Aussetzung 12. Februar 2007
Veränderung/
Change:
Einstellung voraussichtlich mit Ablauf vom 12. März 2007
delisting on 2007/03/12
Erläuterung/
Comment
Für die Werte wird in der Zeit vom 13. Februar 2007 bis
12. März 2007 nur ein EHP festgestellt.
Markt : Freiverkehr - EHP
Skontroführer : 1172 MWB Wertpapierhandelsbank AG
Berlin, den 12. Februar 2007
GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BÖRSE BERLIN-BREMEN
Hinweis zum Handel von Werten in den sog. „Pink Sheets“
Aus gegebenen Anlass weisen wir die Anleger auf die Vorgehensweise bei dem Handel von Werten in den sog.
„Pink Sheets“ an der Börse Berlin-Bremen hin.
1. Definition der “Pink Sheets”
Die sog. „Pink Sheets“ sind ein außerbörsliches us-amerikanisches Anzeigesystem, an der Makler nach
telefonischer Anforderung der Kunden Preise stellen. Die Emittentin hat nur wenige geringe formale
Anforderungen für die Notierung in den Pink Sheets zu erfüllen.
2. Handel von „Pink Sheets“ in Berlin
Die Einbeziehung und Aufrechterhaltung des Handels im Freiverkehr setzt einen börsenmäßig organisierten und
regulierten Heimatmarkt voraus. Dies ist für an den us-amerikanischen Börsen NASDAQ, AMEX und NYSE
zugelassenen Werten gewährleistet. Deren Unternehmen müssen gesetzlich normierte Zulassungsfolgepflichten
erfüllen. Eine der Voraussetzungen ist u.a. die fristgerechte Einreichung und Offenlegung von standardisierten
Quartalsberichten, die Auskünfte geben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin. Liegen der
Börsenaufsicht (SEC) zum Fälligkeitsstichtag keine Unterlagen vor, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung der
SEC und eine Fristsetzung zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen von bis zu 60 Tagen. Die
Bekanntmachungen der SEC werden den interessierten Anlegern unter der Homepage der SEC (
www.sec.gov)und unter
www.freeedgar.com frei zugänglich gemacht.
Nach fruchtlosen Ablauf der Frist erfolgt eine Herabstufung an das OTCBB (Over the Counter Bulletin Board).
Hier wiederholt sich das Verfahren, d.h. bei neuerlicher Fristversäumung wird der Wert in die sog. Pink Sheets
herabgestuft. Nach einer Herabstufung liegt ein solch regulierter Markt nicht mehr vor, so dass nach der bisher
üblichen Vorgehensweise der Handel in den Werten unverzüglich eingestellt werden müsste.
3. Berücksichtigung des Anlegerschutzes
Dem Anlegerschutz wird mit dieser Maßnahme jedoch nicht hinreichend Rechnung getragen. Die Börse Berlin-
Bremen erachtet daher die befristete Aufrechterhaltung des Handels von Pink Sheet Werten als erforderlich. Als
angemessener Zeitraum für die Aufrechterhaltung des Handels erscheint grundsätzlich eine Frist von 1 Monat als
ausreichend. In dem Zeitraum wird durch den Skontroführer ein täglicher Einheitspreis festgestellt. Um den
Anlegern einen Hinweis auf die veränderte Situation zu geben, wird die Preisfeststellung für einen Tag ausgesetzt
und eine Börsenbekanntmachung veröffentlicht.
Die Börse Berlin – Bremen hat sich bereits Ende der 80er Jahre zur Aufnahme des Handels vor allem in usamerikanischen
Werten entschlossen und bietet deutschen Anlegern den Vorteil des preisgünstigen Erwerbs
ausländischer Wertpapiere durch eine Notierung an der Börse Berlin-Bremen an. Die oben geschilderten
Maßnahmen sollen auch künftig einen fairen und ordnungsgemäßen Wertpapierhandel an der Börse Berlin-
Bremen fördern und dem Anlegerschutz Rechnung tragen.