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Das Landgericht Münster hat einem Autohaus Recht gegeben, das sich weigerte, einen beim Online-Auktionshaus Ricardo.de ersteigerten Neuwagen auszuliefern. Ein Sprecher sagte, das Gericht habe am Freitag entschieden, dass kein verbindlicher Kaufvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschlossen worden sei. Das Autohaus müsse den VW Variant Passat TDI nicht verkaufen, weil der angebotene Kaufpreis von 27.000 Mark weit unter dem Einstandspreis gelegen habe. Es sei ein "Schleuderpreis", da der Wert des Wagen bei schätzungsweise 57.000 Mark liege.
Bei Ricardo.de gälten die Bestimmungen des BGB über Versteigerungen nicht, da das Unternehmen lediglich als Plattform zwischen Käufer und Verkäufer diene, sagte der Gerichtssprecher. Das Autohaus hatte den Wagen über die Internet-Plattform von Ricardo.de zum Kauf angeboten.
Nach Ablauf einer Frist erhält bei Internet-Auktionen der Meistbietende automatisch den Zuschlag. Das Autohaus hatte sich jedoch geweigert, den Wagen an den süddeutschen Käufer auszuliefern. Nach Ansicht des Gerichts muss Ricardo.de künftig von jedem Käufer einen Mindestgebotspreis verlangen. Ricardo.de bietet dies den Verkäufern bisher an, ohne es vorzuschreiben.
Ein Sprecher des Autohauses in Münster sagte, er habe sich an die Empfehlungen von Ricardo.de gehalten. "Es hätte um ein Haar meinen finanziellen Ruin bedeutet", sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Das Autohaus werde sich an Internet-Auktionen künftig nicht mehr beteiligen.
Ein Sprecher von Ricardo.de in Hamburg sagte, das Unternehmen warte die schriftliche Urteilsbegründung ab. Man gehe davon aus, dass der Käufer in die Berufung gehen werde. Das Autohaus habe es in diesem Fall versäumt, einen Mindestpreis vorzugeben, sagte er weiter. (AZ: 4O 4 O 424/99)
Gruß Skippi
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