Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, war in die Kritik geraten, nachdem ihr Büro sich geweigert hatte, die SMS-Nachrichten zu veröffentlichen, die sie mit dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, über den Kauf von 1,8 Milliarden COVID-19-Impfdosen ausgetauscht hatte.
Die New York Times, die als erstes Medium die Affäre im April 2021 ans Licht gebracht hatte, reichte am 25. Januar Klage gegen die Europäische Kommission ein. Diese ist jedoch erst seit Montag (13. Februar) im öffentlichen Register des EU-Gerichtshofs sichtbar.
https://www.euractiv.de/section/all/news/...209-1709926092.1700047802---
BonSens.org wollte die Zulassung als Streithelferin der Klage der NewYorkTimes , wurde aber abgewiesen.
Auszug aus dem Urteil (Punkt 15):
15 Zur Stützung ihres Antrags auf Zulassung als Streithelferin macht BonSens.org geltend, dass sie ein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits habe, da sie zwei parallele und eng miteinander verbundene Gerichtsverfahren angestrengt habe, eines davon am 10. Januar 2022 in Frankreich die Nichtigerklärung von Verträgen über den Kauf von Impfstoffen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie dem Pharmaunternehmen Pfizer geschlossen wurden, und zum anderen vor dem Southern District Court von New York am 19. Dezember 2022 mit dem Ziel, die Vorlage von Dokumenten in den Büros des Pharmaunternehmens Pfizer zu genehmigen, um die Textnachrichten zu erstellen, die angeblich zwischen dem CEO dieses Pharmaunternehmens und dem Präsidenten der Kommission in den frühen Phasen der eigentlichen Vertragsverhandlungen ausgetauscht wurden . BonSens.org gibt an, dass beide Gerichtsverfahren, die ähnliche Fragen wie der vorliegende Fall aufwerfen, bislang abgewiesen wurden und dass gegen die ergangenen Entscheidungen derzeit Berufung eingelegt wurde....
Punkt 26 Urteil:
26 Der Antrag auf Zulassung als Streithelfer ist daher zurückzuweisen.
Kosten
27 Gemäß Artikel 133 der Verfahrensordnung wird über die Kosten in dem das Verfahren abschließenden Urteil oder Beschluss entschieden. Da mit dem vorliegenden Beschluss das Verfahren gegenüber BonSens.org abgeschlossen ist, ist über die Kosten im Zusammenhang mit ihrem Antrag auf Zulassung als Streithelferin zu entscheiden.
28 Gemäß Artikel 134 § 1 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei auf Antrag zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Da BonSens.org unterlegen ist, sind ihr gemäß dem Antrag der Kommission ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission im Rahmen des vorliegenden Streithilfeverfahrens aufzuerlegen.
Aus diesen Gründen
DER PRÄSIDENT DER NEUNTEN KAMMER DES GERICHTSHOFES
Beschluss:
1. Der Streithilfeantrag von BonSens.org wird zurückgewiesen.
2. BonSens.org übernimmt die Kosten der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Interventionsverfahren und trägt seine eigenen Kosten.
Luxemburg, 5. Oktober 2023.
V. Di Bucci
L. Truchot
Registrator
Präsident
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Übersetzt wurde mit google Übersetzungsprogramm
Wer sich für den gesamten Text für die Begründung der Zurückweisung der Streithelferin interessiert, hier der Link:
https://curia.europa.eu/juris/document/...;doclang=EN&cid=4533748---
Die NewYorkTimes muss nun allein ohne Unterstützung der BonSens.org weiter klagen.
Ob wir jemals an die SMS-Nachrichten von von der Leiden kommen?