Haslemere, Vereinigtes Königreich – 06. Mai 2013 – Im Juli 2011 hatten UEG und RWE Innogy GmbH, Essen (RWEI) die dritte Version eines Projektentwicklungsvertrages unterzeichnet, welcher ursprünglich im Jahr 2008 geschlossen worden war. RWEI ist eine 100 %ige Tochter der RWE AG, Essen. RWEI konzentriert sich auf die Entwicklung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Der genannte Vertrag stand in Verbindung mit RWEI´s diesbezüglichen Aktivitäten in der Republika Srpska, Bosnien-Herzegowina. Im Rahmen des Vertrages hat UEG die RWEI auf dem Weg zum Strategic Partnership Agreement (SPA) mit der Republika Srpska unterstützt, welches darauf ausgerichtet war, mehrere Wasserkraftwerke in der Region zu bauen und zu betreiben. Als Vergütung für Beratung und Dienstleistungen sah der Vertrag für UEG monatliche Vergütungen und erfolgsabhängige Gegenleistungen vor.
Während des Geschäftsjahres 2011/12 und danach stellte dieser Vertrag das einzige Geschäft und die einzige Einnahmequelle der UEG dar. Am 26.September 2012 hat RWEI das SPA mit der Republika Srpska erfolgreich abgeschlossen und unterzeichnet. Am 16. Januar 2013 hat RWEI den Projektentwicklungsvertrag fristgerecht mit Wirkung zum 16 April 2013 gekündigt und zur Neuverhandlung des Vertrags eingeladen. Nach diversen Gesprächen zwischen den Parteien teilte RWEI am 10. April 2013 endgültig mit, dass RWEI nicht die Absicht habe, die Zusammenarbeit mit UEG fortzusetzen.
UEG hatte im Rahmen der Hauptversammlung am 18. April 2013 über diesen Sachverhalt informiert, ebenso wie über die durch zwei Rechtsgutachten angesehener Anwaltskanzleien (Becker Büttner Held und Hogan Lovells) gestützte Rechtsauffassung der UEG, dass der Projektentwicklungsvertrag nach ihrer Rechtsauffassung im Hinblick auf die erfolgsabhängigen Gegenleistungen nicht rechtswirksam beendet worden sei.
UEG hat seitdem die weitere Entwicklung der Strategischen Partnerschaft beobachtet, weil der mögliche Wert der erwähnten Rechte von einer erfolgreichen Fortsetzung und Umsetzung der in der Strategischen Partnerschaft vereinbarten Projekte abhing.
Am 3. Mai 2013 hat RWEI auf ihrer Website darüber informiert, dass das SPA „ausgelaufen“ sei. Damit ist der Wert potenzieller, die Kündigung überdauernder Rechte der UEG hinfällig geworden.
Da UEG wie berichtet, aktuell über kein weiteres Geschäft verfügt wird die Gesellschaft die Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Kontakt: United Energy Group Plc Tel. +49 (0) 201 / 821 735 112 Email: pr@unitedenergy.com
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