DGAP-Ad hoc: AZEGO Aktiengesellschaft deutsch
18:39 10.01.08
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Insolvenz/Insolvenz
AZEGO Aktiengesellschaft: AZEGO AG beantragt Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------
AZEGO AG beantragt Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Ad hoc - Meldung nach § 15 WpHG
München, 10. Januar 2008 – Die AZEGO Aktiengesellschaft (vormals firmierend unter ACG Advanced Component Group), ISIN DE000A0PNL64 (vormals ISIN DE0005007702) hat heute beim zuständigen Amtsgericht München beantragt, ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit zu eröffnen. Gleichzeitig wurde auch für die First Components GmbH als einhundertprozentige Tochtergesellschaft der AZEGO AG ebenfalls Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Die AZEGO AG hat in den vergangenen zwei Jahren intensive Kostensparmaßnahmen umgesetzt, wodurch Verluste reduziert und die Rohmargen erheblich verbessert werden konnten. Allerdings konnte die Gesellschaft im Rahmen der von ihr begebenen Wandelanleihe 2007/2011 die geplante Liquiditätszufuhr nicht verwirklichen, die für die Weiterführung des operativen Geschäfts erforderlich gewesen wäre. Somit musste nach Abschluss der Zeichnungsfrist und Mitteilung der mit der Wandelanleihe 2007/2011 betrauten VEM Aktienbank nun der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Die letzte Bezugstranche der Wandelanleihe 2007/2011 wird über die betraute Bank rückabgewickelt. Es ist davon auszugehen, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden wird, um die Gesellschaft fortzuführen.
Der Vorstand (c)DGAP 10.01.2008
|