Genau das ist doch klar ersichtlich, wenn hier der Kunde darum bitter "unverbindilche Infos" zu bekommen! Genau das widerspricht ja einem Vertrag!
Was jedoch durchaus sein könnte, das der Telefonanbieter nun behauptet, der Vertrag sei auf die telefonische Zustimmung des Kunden zustande gekommen. Wenn es nicht so sein sollte, eben wie er behauptet, dann hätte er ja widersprechen können.
Wenn grundsätzlich eben telefonische Aufträge die Regel sind, dann spricht auch der Anschein dafür. Es geht jedoch darum, kann der Anbieter beweisen bzw. schlüssig darlegen, ob tatsächlich ein Vertrag zustande kam? Oder kann der Kunde schlüssig darlegen, dass KEIN Vertrag zustande kam. Ganz klar, anrufen und etwas von einem Produkt erzähen, kann keine Zustimmung sein, auch kein indirekter Vertragsabschluss - wer sowas als 7tes Semester Jura uns hier erzählen will, hat wohl nicht so aufgempasst bzw. wohl nicht den Zugang zur Juristerei!
Klar kann man jetzt Feststellungsklage erheben, dass der Vertrag nie zustande gekommen sei! Wie unser Rechtsgelehrter es sagt, wäre das zu empfehlen. Auch das halte ich für völligen Unsinn!
Der Anbieter will ja sein Geld, und um es zu bekommen, muss er selber erst mal den Klageweg beschreiten. Es wäre sicherlich zweckdienlich im mitzuteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei und, dass man nicht zahlen werden. Denke aber eine Verpflichtung dafür kann es nicht geben!
Somit wird sicherlich, der Anbieter, oder doh wohl ehr nicht, weil er es wohl so mit 10,000den versucht, seine Rechnungen einklagen! Da er sicherlich nicht nachweisen kann, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, wird er wohl höchstwahrscheinlich keinerlei Recht zu gesprochen bekommen. Jedoch darf natürlich auch der Kunde die Leistungen nicht nutzen, denn wer er eine Leistung nutzt, der ist das ja auch ein Vertrag.
Insofern ist dann auch wieder der Vergleich mit der Schokolade zutreffend! Es wird im Supermarkt ein Angebot gemacht, weil die Schokolade da mit einem Preis ausliegt. Ich nehme das Angebot an, indem ich die Schokolade aus dem Regel nehmen und diese bezahle. Jetzt ist der Kaufvertrag zustande gekommen! Analog würde es jetzt bedeuten, die Schokolade liegt im Supermarkt. Ich gehe in den Supermarkt, nehme aber die Schokolade nicht aus dem Regel, doch die Kassiererin, meint ich hätte dohc die Schokolade gekauft und ich solle sie bezahlen!
|