Vorsicht bei eBay : Bewertungssystem

Seite 3 von 4
neuester Beitrag: 22.11.09 08:33
eröffnet am: 30.05.08 10:37 von: polo10 Anzahl Beiträge: 85
neuester Beitrag: 22.11.09 08:33 von: polo10 Leser gesamt: 3917
davon Heute: 2
bewertet mit 19 Sternen

Seite: Zurück 1 | 2 |
| 4 Weiter  

02.06.08 11:09
4

208 Postings, 6471 Tage MadMax_19achja..

Es hindert euch auch keiner daran in eine positive Bewertung negative Komentare zu schreiben. Damit kann man wenigstens den nächsten warnen.  

02.06.08 11:14
1

7765 Postings, 6875 Tage polo10MadMax_19

Der andere kann die Bewertungen löschen lassen, wenn sie nicht übereinstimmen.  

02.06.08 11:21
2

522 Postings, 6051 Tage W. the ConquerorPolo hat schon Recht

Ebay hat Betrügern Tür und Tor weit geöffnet! Ebenso übrigens schon länger Amazon. Dort gibt es die A-Z Garantie.... Dort  kann mans sogar noch besser treiben...

Aber Polo: Du kannst reinschreiben, dass du dafür nicht haften willst...Nützt nix: Den Versand, die Erfüllung deiner offenbar vereinbarten Schickschuld musst du nachweisen können. Das kannst du möglicherweise mit nem Zeugen. sicherer ist aber der Einlieferungsbeleg (Pakte, z.B. Hermes)... Das kann sonst böse enden, wenn dich einer anpisst... wenns gehäuft vorkommt, kommst du möglicherweise sogar in starkten Betrugsverdacht... Insofern hatte der user oben nicht ganz unrecht... Ist aber auch ständig in der presse-  

02.06.08 11:25
4

7765 Postings, 6875 Tage polo10 W. the Conqu.

Gott sei Dank sind solche Käufer recht selten, werde dann nur noch versichert versenden, was allerdings bei 1-5 EUR Geboten m. M. nachher witzlos ist, aber durch Schaden wird man klug ...  

02.06.08 11:41
2

7304 Postings, 6918 Tage Mme.EugenieImmer noch keine Antwort auf meine Frage @polo

hat der Käufer den Nichterhalt reklamiert, bevor er die negative Bewertungt abgab, und wie hast du darauf reagiert?

Wenn du fair wärest, dann würdest du das Geld selbstverständlich zurückerstatten, egal ob privat oder gewerblich.

 

meine persönliche unmaßgebliche meinung.

 

-----------
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"

02.06.08 12:04
3

7765 Postings, 6875 Tage polo10fair?

Bei 50 EUR ? Nein, wenn´s 5 € gewesen wären ok, aber er hat auf unversichert gepocht. Leider war ich so blöd, das zu akzeptieren ...  

02.06.08 12:12
5

397 Postings, 6409 Tage csRechtslage

Bei Ebay wird die Ware in der Regel versandt. Gemäß § 447 BGB gilt, dass der Käufer in dem Augenblick, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt bei der Post oder einem Spediteur aufgegeben hat, die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat. Möchte man diese Risiken beim Kauf vom Verbraucher ausschließen, so empfiehlt sich die Versandform des versicherten Paketes zu wählen.

Auch hinsichtlich dieses Punktes ist der Unternehmer schlechter gestellt, als der private Verkäufer: der Unternehmer trägt die Verantwortung für eine Beschädigung der Sache bei Versand oder Verlust während des Versandes. Kommt die Ware somit nicht an, hat der Verkäufer für Ersatz zu sorgen.

Quelle:
http://www.123recht.net/...age-beim-Handel-%C3%BCber-Ebay__a9754.html
-----------
Mit freundlichen Grüßen
cs

02.06.08 12:29
1

13436 Postings, 8919 Tage blindfish@cs...

siehe #39 ;-))

aber in deinem link ist es natürlich nochmal ausführlicher :-)
-----------
Jegliche Beschädigungen sind vom Hersteller gewollt und stellen keinen Mangel dar!

02.06.08 12:32
1
Wenn man nicht weiß wovon man redet, sollte man nichts über juristische Dinge schreiben...

Ich glaube du weißt noch nicht mal wann 447 anwendbar ist (siehe nur mal 474ff.)... Ich ersuche dich daher dringenst dein Posting zu löschen und dann meines (dieses hier) gleich mit.

Es gibt genug Experten, die gerade im Zusammenhang mit Ebay nur Quatsch erzählen. Am Besten find ich immer noch: Nach dem Neuen EU Recht von 2003 schließe ich jede Garantie aus (alles falsch, da hat man Mühe sogar mit gutgewollter Auslegung einen Sinn und Reichtweite draus zu basteln....)  

02.06.08 12:35

13436 Postings, 8919 Tage blindfish@coquerer

in diesem fall ist die unwissenheit bei DIR...
-----------
Jegliche Beschädigungen sind vom Hersteller gewollt und stellen keinen Mangel dar!

02.06.08 12:39

522 Postings, 6051 Tage W. the ConquerorInwiefern :-)

02.06.08 12:56

13436 Postings, 8919 Tage blindfish@conquerer

- #57 ist völlig korrekt (siehe auch #39)...
- bei deinem letzten absatz hast du natürlich absolut recht! dieser satz ist wirklich quatsch! aber was anderes hat hier niemand behauptet... (oder hab ich was übersehen!?)

gruss :-)
-----------
Jegliche Beschädigungen sind vom Hersteller gewollt und stellen keinen Mangel dar!

02.06.08 13:01

522 Postings, 6051 Tage W. the ConquerorBindfish

Gut verstehe du willst dich nicht nochmal blamieren. In allen Aussagen steckt für einen Teil betrachtet etwas wahres. ABER. Schon dein Statement oben war zu kurz. Es liest einer und der denkt er weiß jetzt Bescheid. Aber hinzu können die Regeln nach dem Handelsrecht kommen (insb. bei Einschaltung von Transportpersonen,...), AGB Regelungen, die noch nicht mal große Online-Shops hinbekommen, Fernabsatzrecht, Verbrauchsgüterkauf und was weiß ich im Einzelnfall alles ne Rolle spielt. Daneben ist das "neue" Schuldrecht nicht besonders gelungen und wirft ne Menge Fragen auf, ist unübersichtlich und für den Laien bei der Anwendbarkeit der Normen überhaupt nicht zu verstehen.

Daher sollte soetwas hier nicht stehen gelassen werden, abgesehen davon, dass hier ein Verstoß gegen das REchtsberatungsgesetz, jdf. so ohne Hinweis usw. bestehen könnte.

Zu meinem Statement zu den Klauseln noch die Aufschlüsselung: Bei Ebay versuchen die Leute die neuen Regelungen im Rahmen der Schuldrechtsreform auszuschließen. Inwieweit man das kann, kann ich hier nicht im Einzelnen darstellen. Nur soviel: Es ist nationales Recht, geht nur auf Richtlinien zurück. Meisten wollen die Leute, die Gewährleistung ausschließen, eine freiwillig einzuräumende Garatie auszuschließen wäre auch ein wenig schitzo. Dann sind die Regelungen von Anfang und Mitte 2002...

Alles klar?!  

02.06.08 13:04

522 Postings, 6051 Tage W. the ConquerorSehe dein Posting erst jetzt

- Die Postings habe wie gesagt einen korrekten Gehalt. Aber das kannst du den Leuten so nicht sagen-> denn sonst kommt sowas wie von mir zitert (von Auktionen bei Ebay) raus.

Das nervt einmal die Woche an...

 

02.06.08 13:22
1

13436 Postings, 8919 Tage blindfish@conquerer

natürlich war mein statement kurz - aber reicht völlig aus, um meine meinung wiederzugeben, wer für auf dem postweg verlorene gegenstände haftet... mehr will ich ja hier überhaupt nicht sagen, da es ja eben keine rechtsberatung, sondern nur eine meinung ist! dass es auch mal komplizierter sein kann, ist ja völlig richtig...

was die klausel zur gewährleistung angeht, hast du (wie bereits in #62 gesagt) absolut recht: bei (m.M.) geschätzten 50-75% ist das, was die verkäufer so schreiben, blanker unsinn... und zwar (m.M.) der gleiche unsinn wie der (das wollte ich oben zwischen den zeilen mitteilen), wenn ein gewerblicher verkäufer seine artikel unversichert versendet und glaubt, er könne das versandrisiko damit auf den käufer abwälzen...

gruss :-)
-----------
Jegliche Beschädigungen sind vom Hersteller gewollt und stellen keinen Mangel dar!

02.06.08 13:36
1

397 Postings, 6409 Tage cs@W. the Conqueror:

Ich verbürge mich nicht für den Inhalt meines Postings #57, aber es ist m.E. inhaltlich korrekt. Außerdem ist das gesamte Posting es einfach nur ein Zitat der darunter angegebenen recht seriösen Webseite 123recht.net.  
-----------
Mit freundlichen Grüßen
cs

02.06.08 13:38
1

522 Postings, 6051 Tage W. the ConquerorNaja dann sind wir uns im Ergebnis einig

Nur was ich sagen wollte: ... Es wird regelmäßig komplizierter sein.

Das kann problematisch sein und nerven... (ich hab nen Kumpel der ist BWLer und ist auch immer für solche "Späße" gut ("ich hab da mal ins BGB geschaut und schwubs den richtigen §en gefunden." "Was hast du? Der findet hier doch keine Anwendung."
"Doch. Das weiß ich. Guck mal hier stets. Und wenn ich google, dann sagen das auch alle...")Dann brauch man nen halben Tag bis der von seiner Meinung wieder runterkommt...)

Und wie gesagt, selbst wenn Polo 10 gewerblich ist, müsste man erstmal schauen... Im Einzelfall... Hier aber nicht nicht, da hast du ebenfalls Recht.  

02.06.08 13:45
1
Lies doch mal: Es ist insoliert betrachtet nicht falsch. Aber es ist keine Antwort. Es wären hier weitere umfangreiche Fragen zu klären. Für ein solches Gutachten kann man locker 5000 Euro verlangen. Zu beachten sind zahlreiche Regelungen des bürgerlichen REchts und des Handelsrechts. Nach deinem Statement ist man genauso schlau wie vorher, denn man weiß noch gar nix! GEnau Null!

Anders gesagt versuchst du mit deinem Statement mit dem EinmalEins die gesamte Oberstufen Mathematik zu erklären. ERgebnis ist Murks. Hab dank dafür! Und ist verantwortungslos!  

02.06.08 13:50
1

2584 Postings, 6301 Tage KartenhaiWenn wir dich nicht hätten!

02.06.08 14:01
4

8758 Postings, 6961 Tage DSM2005Tach, habt ihr schon mal versucht jemanden sperren

zu lassen, der ganz offensichtlich gegen die Ebaygrundsätze verstößt und bei fast jeder seiner Auktionen mit getürkten Ebaynamen die Preise in die Höhe treib?
Habs mehrfach versucht und bekam immer nur eine Empfangsbestätigung und danach passierte nichts mehr. Der beschummelt weiter die Käufer im großen Stil und niemand unternimmt etwas dagegen.

Ich kauf bei Ebay nichts mehr !!!

Gruß
-----------
Tempelhofzerstörer

Alle Macht den Ossis !!!

02.06.08 14:10
4

7304 Postings, 6918 Tage Mme.Eugeniebei 50 Euro und nicht versichert

und nicht angekommen! Selber schuld!

Ohne Paket oder Hermesversand, niente.

 

Polo, du bist eindeutig schuld, weil sowas versxendet man nicht ohne Versicherung.

-----------
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"

02.06.08 15:27
1

7304 Postings, 6918 Tage Mme.Eugeniehättest auch einschreiben

oder eilversand machen können, aber gar nichts, was ist das überhaupt für ein artikel?

-----------
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"

02.06.08 21:11
2

9061 Postings, 8756 Tage taosDas habe ich nie behauptet.

polo 10 schrieb:
Du nervst mit deinen penetranten vesteckten Anschuldigungen, ich hätte den Artikel nicht verschickt !!

Aber so wie ich dich jetzt kennen gelernt habe, würde ich es dir ohne weiteres zutrauen. Und was die Bewertungen betrifft: alle Leute, die nicht deiner Meinung waren, hast du mit schwarzen Sternen überhäuft. Ich kann mir gut vorstellen, wie du deine Kunden bei eBay behandelt hast.

Gut das eBay die Käufer vor Verkäufern wie dir schützt.
-----------
Taos

02.06.08 21:56

25551 Postings, 8585 Tage Depothalbiererwarum sollte ebay denn wasgegen push-gebote

unternehmen??

je höher der ep,desto höher die gebühren...  

03.06.08 00:49
1

7765 Postings, 6875 Tage polo10taos

Auch durch Druckschrift, wird deine Sosse nicht besser, weisst wohl gut mit Unterstellungen umzugehen.

Gut, dass ich selten mit Käufern wie dir schützt.

Und nun weg mit dir !  

Seite: Zurück 1 | 2 |
| 4 Weiter  
   Antwort einfügen - nach oben