Gut verstehe du willst dich nicht nochmal blamieren. In allen Aussagen steckt für einen Teil betrachtet etwas wahres. ABER. Schon dein Statement oben war zu kurz. Es liest einer und der denkt er weiß jetzt Bescheid. Aber hinzu können die Regeln nach dem Handelsrecht kommen (insb. bei Einschaltung von Transportpersonen,...), AGB Regelungen, die noch nicht mal große Online-Shops hinbekommen, Fernabsatzrecht, Verbrauchsgüterkauf und was weiß ich im Einzelnfall alles ne Rolle spielt. Daneben ist das "neue" Schuldrecht nicht besonders gelungen und wirft ne Menge Fragen auf, ist unübersichtlich und für den Laien bei der Anwendbarkeit der Normen überhaupt nicht zu verstehen.
Daher sollte soetwas hier nicht stehen gelassen werden, abgesehen davon, dass hier ein Verstoß gegen das REchtsberatungsgesetz, jdf. so ohne Hinweis usw. bestehen könnte.
Zu meinem Statement zu den Klauseln noch die Aufschlüsselung: Bei Ebay versuchen die Leute die neuen Regelungen im Rahmen der Schuldrechtsreform auszuschließen. Inwieweit man das kann, kann ich hier nicht im Einzelnen darstellen. Nur soviel: Es ist nationales Recht, geht nur auf Richtlinien zurück. Meisten wollen die Leute, die Gewährleistung ausschließen, eine freiwillig einzuräumende Garatie auszuschließen wäre auch ein wenig schitzo. Dann sind die Regelungen von Anfang und Mitte 2002...
Alles klar?!
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