Fazit, bringe dasTeil nie selbst zur Post, sondern lasse es versenden. Selbst der Ehegatte wird in solchen Fällen als Zeuge anerkannt. Ich erinnere mich an einen Prozess, den ich verloren habe. Habe auf einer Messe einen antiken Ring erstanden, den ich zurückgesandt habe, der Verkäufer hat jedoch den Ring nicht behalten und hat ihn wieder zurück gesandt, allerdings unversichert. Weder habe ich mein Geld noch meinenRing je wieder gesehen. Ehegatte war Zeuge, dass der Ring versandt wurde. In der 2. Instanz nehme ich an, hätte ich gewonnen. Und heute hat der Verbraucher auch mehr Rechte. Heute würde das Gericht plädieren, dass der Ring hätte zumindest per Einschreiben versandt hätte werden müssen. ----------- "Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
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