Voltabox in Erwartung von Anteilsaufstockung durch strategischen Ankerinvestor Trionity Invest
Paderborn, 13. Januar 2022 - Im Zuge des Erwerbs ihres Aktienpakets der Voltabox [ISIN DE000A2E4LE9] hatten die neue Ankeraktionärin Trionity Invest GmbH und ihr alleiniger Gesellschafter, Martin Hartmann, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag gem. § 37 Abs. 1, 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung auf Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gestellt. Entsprechend dem nunmehr durch die BaFin veröffentlichten Bescheid über die beantragte Befreiung erwartet Voltabox, dass die Trionity Invest durch die Wahrnehmung ihrer bislang noch nicht ausgeübten Call-Option die Kontrollschwelle von 30 % an der Voltabox AG überschreiten wird.
Der Vorstand der Voltabox AG begrüßt die Entscheidung der BaFin und die geplanten Beiträge der Trionity Invest zur Restrukturierung des Unternehmens, da nur so die Neuausrichtung des Voltabox-Geschäftsmodells auf einer soliden finanziellen Basis erfolgen kann. Der Befreiungsbescheid sieht verschiedene Nebenbestimmungen (Widerrufsvorbehalte und Auflagen) vor, insbesondere die Gewährung der geplanten Refinanzierungsbeiträge durch die Trionity Invest oder mit ihr verbundener Unternehmen. Die Abstimmungen zu den entsprechenden Verträgen, die bereits in Form von Term Sheets vorliegen, sind unmittelbar aufgenommen worden.
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