Nel wies in den letzten Geschäftsberichten aus, ein wie hoher Betragsteil des Auftragsstandes zum Geschäftsjahresende in welchem künftigen Jahr abzuarbeiten ist (z.B. im Geschäftsbericht 2023 Nel-ASA-Annual_Report_2023-for-publication.pdf, Seite 92 (ausgewiesener Auftragsstand 31.12.2023 war inklusive Fueling!)) Neben den Angaben zu Umsatz (Erlös) etc. im Geschäftsbericht 2024, dessen Veröffentlichung für 26.2.2025 angekündigt wurde (siehe Finanzkalender Company press releases - Euronext exchange Live quotes)), wird auch interessant und wichtig sein, welche Betragsteile des Auftragsstandes per 31.12.2024 wann abzuarbeiten sind. Die Aufträge in Nels Branche werden üblicherweise nicht mit promptem Liefer-/Leistungstermin erteilt. In dieser Branche liegt beim Auftrag der vereinbarte Liefer-/Leistungszeitraum bzw. -termin meist viele Monate bzw. wenige Jahre in der Zukunft. Sollte jener Teil des Auftragsbestandes per 31.12.2024, der 2025 abzuarbeiten ist, niedriger sein als der für das Gesamtjahr 2024 ausgewiesene Umsatz (Erlös) (exklusive Fueling), muss aus meiner Sicht angenommen werden, dass die Umsätze (Erlöse) 2025 gegenüber 2024 (exklusive Fueling) rückläufig sein werden. Es ist also nicht nur der Auftragseingang sowie der Auftragsstand wichtig, sondern auch der vereinbarte Liefer-/Leistungszeitraum bzw. -termin. Erst wenn geliefert/geleistet wurde, wird die Rechnung an den Kunden gelegt. Erst wenn die Rechnung gelegt ist, kann sie verbucht werden. Erst wenn die Rechnung in der Buchhaltung des Lieferanten verbucht wurde, scheint sie als Umsatz (Erlös) in den Zahlen des Lieferanten auf. Ein erhaltener Auftrag als solcher scheint in der Buchhaltung (den Zahlen) nicht auf, weil er nicht zu verbuchen ist.
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