Hanseatic Brokerhouse Securities AG” Hamburg Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung
Es ist beabsichtigt, die Naga Brokers GmbH, Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 110105, als übertragende Gesellschaft auf die „Hanseatic Brokerhouse Securities“ AG, Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 75783 als aufzunehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.
Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Naga Brokers GmbH in der Hand der übernehmenden „Hanseatic Brokerhouse Securities AG“ befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.
Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG)
Hamburg, den 23. Juni 2020
“Hanseatic Brokerhouse Securities AG”
Der Vorstand
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