Anmerkung eines unwissenden Anlegers: Das Vonovia-Angebot ist m.E. völlig uninteressant. Dt. Wohnen hat die besseren Lagen im Bestand. Eine vollständige Übernahme sehe ich allein deshalb nicht, da das Angebot m.E. zu schlecht ist und Vonovia das Auslösen der Grunderwerbssteuer vermeiden will.
Zitat: >> Die Deutsche Wohnen AG hält sowohl Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften mit Grundbesitz in Deutschland. Gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 3a Grunderwerbsteuergesetz ('GrEStG') führt der Erwerb von mindestens 95% der Anteile an einer Gesellschaft zu einer Grunderwerbsteuerpflicht in Bezug auf die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücke. Gehört ein inländisches Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, wird ebenfalls Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand dergestalt ändert, dass mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftervermögen unmittelbar oder mittelbar, rechtlich oder wirtschaftlich auf einen neuen Gesellschafter übergehen (§ 1 Abs. 2a GrEStG). Der Grunderwerbsteuersatz ist dabei länderspezifisch und liegt gegenwärtig zwischen 3,5% und 6,5%. Aufgrund öffentlich zugänglicher Informationen schätzt der Vorstand der Gesellschaft, dass die Grunderwerbsteuer, die im Falle eines vollständigen Erwerbs der Deutsche Wohnen AG einschließlich aller ihrer Tochtergesellschaften entstehen würde, einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag erreichen könnte. Eine Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG (sowie ggf. auch nach § 1 Abs. 2a GrEStG) entstünde, wenn die Annahmequote bei dem Umtauschangebot so hoch wäre, dass die Umtauschtreuhänder Aktien der Deutsche Wohnen AG in einem Umfang als Sacheinlagen in die Gesellschaft einbringen müssten, der zu einem Anteil der Vonovia SE am Kapital der Deutsche Wohnen AG von 95% oder mehr führen würde.
Soweit die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (berechnet unter Hinzurechnung der Zahl etwaiger von der Vonovia SE bereits gehaltener, außerhalb des Umtauschangebots erworbener Deutsche Wohnen-Aktien) zu einem Anteil der Vonovia SE am Kapital der Deutsche Wohnen AG von über 95% minus Stück 10.000 Deutsche Wohnen-Aktien führen würde, hat sich die J.P. Morgan Securities plc, 25 Bank Street, London E14 5JP, Großbritannien bereit erklärt, die oberhalb dieser Annahmequote an die Umtauschtreuhänder eingereichten Deutsche Wohnen-Aktien von den Umtauschtreuhändern an Stelle der Vonovia SE zu erwerben und zu übernehmen. Entsprechendes gilt im Übrigen für den Fall, dass Aktionären der Deutsche Wohnen AG nach Ende der Annahmefrist in entsprechender Anwendung des § 39c WpÜG ein Andienungsrecht für die von ihnen gehaltenen Deutsche Wohnen-Aktien eingeräumt wird, wenn die Summe der von Vonovia SE gehaltenen Deutsche Wohnen-Aktien und der von J.P. Morgan Securities plc unabhängig davon gehaltenen Deutsche Wohnen-Aktien nach Abschluss des kombinierten Bar-/Umtauschangebots mindestens 95% der ausstehenden Deutsche Wohnen-Aktien beträgt<<
Der Text geht übrigens weiter, Quelle hier (sollte jeder lesen) : https://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/...0&newsID=903637
Die Grunderwerbssteuer auf diese Weise sparen, das ist übrigens legal und in Ordnung. Das machte Dt. Wohnen bei der GSW auch: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/...geben,10809148,24165760.html
Der Chart der GSW sieht so aus: https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/...mp;ID_NOTATION=45483541
Die freien Aktien legten eine Performance, die zwar auf Dt. Wohnen nicht unbesehen übertragen werden kann. Meine (allerdings unmaßgebliche) Schlussfolgerung ist jedoch: Das Angebot war ja nun gestern in der Post (bei mir jedenfalls). Wer zu Weihnachten mit seinen Kindern noch etwas basteln möchte, hat nun schönes Papier. Nach meiner Meinung fährt da kein Zug ab, aber das muss natürlich jeder Anleger (ggf. nach Rücksprache mit Beratern) selbst entscheiden.
Keine Empfehlung meinerseits, sondern nur eine private Meinung.
|