... der Hamas, und gehen der Selbstvermarktung der israelischen Armee auf den Leim, die von sich selbst sagt, die moralischste Armee der Welt zu haben.
Bei der sogenannten israelischen Verteidigung gegen die Hamas ging es von Anfang an, viel eher um maßlose Rache an allen Gaza-Bewohnern ("... kein Wasser, keine Lebensmittel, ...") und nur am Rande, um das zielgenaue Auslöschen von Hamas-Kämpfern und die Befreiung der Geiseln. Dies zeigen die Bombardierungen mit gut 60% toten palästinenschen Zivilisten.
Die Bombardierungen in Gaza ohne jegliche Rücksicht auf Zivilisten sind in erster Linie von Netanyahu und seinem Verteidigungsminister zu verantworten. Dabei wurde auch keinerlei Rücksicht auf die Geiseln genommen, denn dem IDF mußte bei ihrem Vorgehen ebenfalls völlig klar sein, daß diese Geiseln nicht an einem einzigen geschützten Ort gefangengehalten werden.
Auch bei einer Verteidigung sind jedenfalls keine völkerrechtswidrigen Angriffe und Methoden der Kriegsführung erlaubt, davon scheinen einige hier aber nichts wissen zu wollen.
Der Ankläger handelt sicher nicht leichtfertig und auch die Richter am IStGH werden bestimmt nicht einfach so einen Haftbefehl gegen Netanyahu ausstellen. Sollte ein solcher tatsächlich kommen, ist der Gau für das Prestige von Israel bereits passiert und die Reisefreiheit von Netanyahu wird massiv eingeschränkt sein.
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