Sehr geehrter Herr xxx,
Nach dem letzten (6.) EU -Sanktionspaket ist der herkömmliche Umtauschweg derzeit nicht mehr möglich. Hierzu leite ich Ihnen ein gestern versandte Update an unsere Mandanten mit weiteren Informationen weiter, aus dem sich alles ergibt. Unser Broker sitzt im neutrale Ausland, und nicht in Russland.:
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
nachfolgend möchten wir Sie zu den aktuellen Entwicklungen zu dem Umtauschprozess Ihrer russischen ADRs in Aktien informieren:
In unserem letzten Updateschreiben haben wir Ihnen mitteilt, dass wir weitere Alternativen zu dem von uns bisher vorgesehenen Umtauschverfahren prüfen. Unser Testlauf sah vor, dass ADRs auf das Depot bei des neuen Brokers übertragen werden um diese anschließend zu tauschen. Nachdem Clearstream Luxemburg intern grünes Licht für die Übertragung der ADRs gegeben hatte, teilte uns der Broker Comdirect mit, dass er die Übertragung ausgesetzt habe und seine Compliance Abteilung den Vorgang prüfe. Hierfür verantwortlich ist das 6. EU Sanktionspaket, nach welchem die russische Verwahrstelle NSD am 03.06.2022 auf die Liste der sanktionierten Institutionen und Unternehmen aufgenommen wurde.
Nach unseren Informationen hat die zuständige Clearstream Deutschland AG als Verwahrerin der ADR die Übertragung der ADR zu Clearstream Luxemburg verweigert, von wo aus die Wertpapiere zur Verwahrstelle in Armenien hätten übertragen werden sollen. Irritierend war, dass Clearstream Luxemburg und andere Clearstreamstellen in Mitgliedstaaten der EU sowohl den Umtausch als auch die bloße Übertragung der ADRs zu einem anderen Depot zu diesem Zeitpunkt weiterhin ausgeführt haben. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen können wir uns nur damit erklären, dass die Bestimmungen der EU-Sanktionen nicht einheitlich ausgelegt wurden. Nach eingehender Überprüfung sämtlicher Sanktionspakete müssen wir Ihnen mitteilen, dass nach den bestehenden Sanktionen die Weigerung, ADRs zu übertragen, zumindest gut vertretbar ist. Für uns bedeutet das, dass wir so aktuell nicht weiter kommen.
Deshalb liegt der Fokus nun auf einem anderen Weg:
Die Staatsduma (Unterhaus des russischen Parlaments) hat am 29.06.2022 ein Gesetz verabschiedet, nach welchem der Umtausch von ADRs, deren ADR Programm beendet ist, innerhalb von 90 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen kann, ohne dass die ADRs an den Emittenten der ADRs übertragen werden müssen. Die Unterzeichnung des Gesetzes durch den russischen Präsidenten und damit dessen Inkrafttreten steht unmittelbar bevor. Voraussetzung für die Übertragung der für Sie hinterlegten Aktien sind ein Antrag auf Übertragung der Aktien bei der russischen Verwahrstelle und der Nachweis ihrer Berechtigung. Wir klären gerade die weiteren nötigen Schritte und Formulare ab.
Unabhängig davon gilt: Die Frist vom 03.08.2022 ist für die Beantragung des Umtauschs der Gazprom ADRs bei der Mellonbank obsolet. Am 03.08.2022 endet lediglich das ADR-Programm. Im Anschluss hätten Sie bis zum 03.08.2023 Zeit, die ADRs über die Mellonbank in Aktien zu tauschen. Dieses Procedere ergibt sich eindeutig aus dem zugrundeliegenden ADR Vertrag und wird entgegen älterer Mitteilungen auf der Homepage der Mellon Bank bestätigt. In welchem Verhältnis die Frist der Mellon Bank von einem Jahr zu der Frist von 90 Tagen des russischen Gesetzes steht, ergibt sich nicht eindeutig aus dem nun von Russland erlassenen Gesetz. Wir gehen deshalb vorläufig davon aus, dass der Umtauschprozess auch nach der Frist von 90 Tagen über die Mellon Bank unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass die Sanktionen aufgehoben und eine Übertragung der ADRs möglich ist. Sicher ist das jedoch nicht. Aus diesem Grund und weil ein Kriegsende und damit die Beendigung der Sanktionen nicht absehbar ist, empfehlen wir Ihnen, von der Möglichkeit der Übertragung der für Sie hinterlegten Aktien innerhalb der Frist von 90 Tagen Gebrauch zu machen.
Soweit wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie mit unserer Empfehlung einverstanden sind. Wir werden daher in Kürze bzw. sobald es möglich ist, mit Mandanten, die bereits ihr Einzeldepot eröffnet haben, beginnen Anträge zu stellen. Hierzu werden wir wieder ungefragt auf Sie zukommen.
Mandaten, deren Aktienvolumen bisher nicht für die Eröffnung eines Einzeldepots ausgereicht hat, können möglicherweise doch ein eigenes Depot eröffnen. Deshalb haben wir ihnen bisher die Treuhandverträge nicht zur Verfügung gestellt. Wir klären in diesem Zusammenhang gerade letzte Details und werden Sie spätestens Ende nächster Woche über das weitere mögliche Vorgehen informieren.
Wenn Sie an einer Interessenvertretung durch uns interessiert sind, lasse ich Ihnen gerne weitere Informationen zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
|