: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

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neuester Beitrag: 03.11.22 21:23
eröffnet am: 27.10.22 17:14 von: quantas Anzahl Beiträge: 35
neuester Beitrag: 03.11.22 21:23 von: EtelsenPreda. Leser gesamt: 6074
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27.10.22 17:14
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16375 Postings, 7210 Tage quantas: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Der berühmte Münchner Koch Alfons Schuhbeck ist zu einer Gefängnisstrafe von über drei Jahren verurteilt worden. Ihm wurde Steuerhinterziehung in Höhe von über 2,3 Millionen Euro vorgeworfen.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...-gefaengnis-18418155.html

Schuhbeck hatte seinen Steuersitz im falschen Staat.
In der Schweiz hätte er Strafsteuern bezahlt, wäre aber niemals zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden!
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"Wir leben Zürich und Bangkok"

27.10.22 17:19
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2479 Postings, 1780 Tage Tante LottiStrafsteuern, ist ja lächerlich.

Ne ne, eine Gefängnisstrafe ist schon das Richtige. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt!  

27.10.22 17:38
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61128 Postings, 3685 Tage EtelsenPredatorquantas

Und wenn die Strafsteuer nicht gezahlt werden kann, weil z.B. Insolvenz herrscht?  

27.10.22 18:04
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16375 Postings, 7210 Tage quantasEtelsenPredat

Dann erliert der Staat das geforderte Geld.
Dann haben beide verloren.
Es kann bei einem alfälligen Ueberschuss aus der Insolvenz zugegriffen werden.
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"Wir leben Zürich und Bangkok"

27.10.22 18:09
3

9678 Postings, 1843 Tage qiwwiEr hat jahrelang die Bücher gefälscht; ist das in

der Schweiz nicht auch Betrug ?  

27.10.22 18:43
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1501 Postings, 915 Tage Babcock#5 Offenbar nur eine kleine lässliche Sünde!

27.10.22 18:43
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16375 Postings, 7210 Tage quantasSteuerhinterziehung/Betrug in der Schweiz

Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn eine steuerpflichtige Person bewirkt, dass ihre Einkünfte oder Vermögen im Rahmen der Steuererklärung zu Unrecht unvollständig, falsch oder gar nicht angegeben werden. Steuerhinterziehung ist keine Übertretung im strafrechtlichen Sinn und wird in der Schweiz «nur» gebüsst.

Eine steuerpflichtige Person begeht dann Steuerbetrug, wenn sie – mit der Absicht, Steuern zu hinterziehen – gefälschte Urkunden verwendet. Zu solchen Urkunden können Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise gehören. Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung kann Steuerbetrug im Rahmen des Schweizer Strafgesetzbuchs auch mit Gefängnis bestraft werden.
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"Wir leben Zürich und Bangkok"

27.10.22 18:52
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20691 Postings, 2831 Tage SzeneAlternativEin tragisches Missverständnis .-)

27.10.22 18:56
1

1501 Postings, 915 Tage Babcock#7 Dann könnte es für Schubeck auch bei euch

noch zu Knast reichen! Denn die falschen (fehlenden) Tageseinnahmen gehen doch wohl über VuG (Erfolgsrechnungen) in die Bilanzen ein!

" Zu solchen Urkunden können Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise gehören. Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung kann Steuerbetrug im Rahmen des Schweizer Strafgesetzbuchs auch mit Gefängnis bestraft werden.  "  

27.10.22 19:05
2

16375 Postings, 7210 Tage quantasJa das könnte es

Im absoluten Maximum 3 Jahre Haft.
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"Wir leben Zürich und Bangkok"

27.10.22 19:15
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1158 Postings, 3650 Tage daroteman sollte auch bedenken

dass Schubeck bereits 1994 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ergo Wiederholungstäter.  

27.10.22 19:39
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36496 Postings, 7148 Tage Jutojedenfalls

wurde er vor gericht angeblich nie begleitet.
kein freund, verwandter etc .
arme wurst-
einmal von oben nach unten durchgereicht.
vllt tuts ihm gut.
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der dumme merkt nix, der schlaue sagt nix

28.10.22 09:33
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34698 Postings, 8890 Tage DarkKnightÖffentliche Wahrnehmung war ihm immer

das wichtigste: er wollte mit aller Gewalt berühmt werden.

Insofern gilt die alte Weisheit: hüte dich vor deinen eigenen Wünschen, denn das Universum könnte sie erfüllen ... aber meist anders, als man denkt.

:-)

Schade, er liegt mit 3 Jahren und 2 Monaten immer noch 4 Monate unter Hoeneß, er hat quasi 0,9 Hoeneß gekommen.

Wie gehabt nur Nummer 2 .... wie beim Kochen auch: immer hinter Witzigmann.

:-)  

28.10.22 10:05
5

4327 Postings, 2761 Tage Bitboyschuhbeck vs. hoeneß

nicht vergessen, das hoeneß für 28 millionen gesessen hat. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt gewesen.

schuhbeck für 2,3  millionen steuerschuld und bekommt 3,2 jährchen haft.  (  berufung wird wohl noch eingereicht )  

im umkehrschluss lautet es dann so, richtig hohe schulden machen ... unterschlagen etc.  bringt in summa haft prozentualgesehen minimal mal gerade mehr.  normal hätte hoeneß mindestens 15 jährchen bekommen müssen.  

aber so entsteht kein lerneffekt  und schreckt so nicht wirklich vor steuerhinterziehung etc. ab.  da muss der staat mal eine " anpassung " nach oben durchziehen.    

28.10.22 10:14
4

34698 Postings, 8890 Tage DarkKnightSteuerhinterziehung ist auch ein böses Wort.

Das hört sich so an, als wäre man ein Verbrecher.

Man kann es auch anders sehen: der staatlich legitimierte Zugriff auf die Arbeitsleistung von Menschen (mit ca. 90% des Einkommens, rechnet man alle SozVers und die Ust auf den Konsum, dazu) ist eigentlich schon der Hammer: 90% Tribute.

Als Gegenleistung wurden früher i.w. versprochen: Gesundheitsvorsorge, Altersvorsorge, Sicherheit.

für Punkt 1. und 2. muss man inzwischen selbst sorgen, Punkt 3. ist gerade offensichtlich im Zweifel.

Fazit: Tribute mit wenig oder keiner Gegenleistung ist Diebstahl. Oder Sklaverei.  

28.10.22 13:16
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1158 Postings, 3650 Tage darote#14

Hoeness  hat sich allerdings auch selbst angezeigt und war vom ersten Tag an geständig, ebenso zahlte er die Steuerschuld zeitnah zurück .Auf Bewährung verurteilt war er ebenfalls nicht.

Der gute Alfons hat ja am ersten Verhandlungstag noch alles abgestritten und die Schuld auf den Kollegen aus der IT abgewälzt und seine Steuerschuld wurde bis dato auch noch nicht von ihm beglichen.

Das er für seine Kassentricks auch noch die Abrechnungssoftware manipuliert hat/wollte zeugt ebenfalls von einer ganz anderen krimineller Energie als im Fall U.H.

Also ja, dass einzige was die beiden Fälle gemeinsam haben ist das Thema Steuerhinterziehung, die harten Fakten sind aber in beiden Fällen eben nicht zu vergleichen.


 

28.10.22 14:02

28046 Postings, 4049 Tage GalearisHeenes war doch Heimschläfer

wurde nicht lange im Knascht gelassen.  

29.10.22 17:07

1501 Postings, 915 Tage Babcock#16 Und von Schuhbeck ist auch nicht bekannt,

dass er seine hinterzogene Steuerschuld samt Zinsen bezahlt hat. Stattdessen hat er sein Geld für private Zwecke verwendet und anschließend Insolvenz angemeldet!  

29.10.22 17:52

15821 Postings, 1239 Tage NightwashySo ein Quatsch "Heimschläfer" @galearis

Es war genau umgekehrt!

Aber, er hatte wohl trotzdem keine "harte" Haftzeit:

https://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/...haft-frei-14020650.html




 

29.10.22 18:10

9678 Postings, 1843 Tage qiwwiwieso Kwatsch - manche waschen sogar des Nachts...

wo auch immer  

29.10.22 18:13
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11857 Postings, 8885 Tage majorfür mich liegt der kleine aber feine Unterschied

zwischen "Ulli" und "Alf" darin, das Hoeness "lediglich" ein Depot im Ausland hatte, während Schuhbeck aktiv Kassen manipuliert hat, sprich Hoeness hat als Privatperson betrogen, Schuhbeck als Gewerbetreibender.  

29.10.22 18:21

9678 Postings, 1843 Tage qiwwiäh...hat der Uli nicht ne Wurstfabrik ?

dann hat er doch auch ein Gewerbe - oder nüt ?  

29.10.22 18:25

15821 Postings, 1239 Tage NightwashyUli Hoeness hat nachts gezockt

mit hochspekulativen "Dingen" bzgl. Börse.
Hat viel gewonnen, aber auch viel verloren.

Warum bei solchen "Geschäften" nicht (so wie bei den Kleinanlegern) die Steuer gleich verrechnet wird, das ist ein Versagen der zuständigen Behörden.

Bei Schuhbeck und Co. war es Vorsatz, u.a. mit einem speziellen Programm.

Der Alfons bekommt natürlich auch Sonderbehandlung.

Genau DAS, gehört verboten!

Gleiches Recht für alle Gefangene,
Wenn die Seife fällt, dann fällt sie halt
und dann tut's halt auch weh!

Promi-Bonus ist eine Schande,
gleiche Bedingungen für alle Häftlinge!
 

29.10.22 18:35
1

9678 Postings, 1843 Tage qiwwistimmt so alles nicht

- der Uli hat Tag und Nacht gezockt
- er hat über eine Schweizer Bank gezockt
- die Schweiz hat ihr eigenes Steuerrecht und da gibt es keine Quellenabzugssteuer
  ...also auch kein Behördenversagen

- er hat nur einen Fehler gemacht:  er hat die Einkünfte nicht in Deutschland versteuert

und als er dann seine Selbstanzeige erstattet hat, war diese leider fehlerhaft;  ergo:   Knast

Das wäre aber alles nicht aufgeflogen, wenn die Schweiz nicht von D, EU und USA 'erpresst' worden wäre, woraufhin sie das Bankgeheimnis gebrochen und alle ihre ausländischen Konto- und Depot-Inhaber quasi verraten hat  

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