: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

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neuester Beitrag: 03.11.22 21:23
eröffnet am: 27.10.22 17:14 von: quantas Anzahl Beiträge: 35
neuester Beitrag: 03.11.22 21:23 von: EtelsenPreda. Leser gesamt: 6076
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29.10.22 18:52
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1501 Postings, 915 Tage Babcock#25 Keine schweizer Quellensteuer?

Das ist ja ne ganz neue Sichtweise! Bisher wurden mir von meinen Dividenden aus Schweizer Aktien immer 35% Quellensteuer abgezogen.
Die Rückerstattung aus der Schweiz ist nicht ganz einfach und kostet auch etliche Euros, die sich die deutschen Banken dafür geben lassen!  

29.10.22 18:57

9678 Postings, 1843 Tage qiwwibei Uli ging es nicht um Dividenden, sondern um

Gewinne aus Handelsgeschäften...  

29.10.22 19:00

11857 Postings, 8885 Tage major..

Bei der normalen ESt-Erklärung ist auf der ersten Seite ein Ankreuzfeld, ob man ein Konto im Ausland unterhält .. wenn ich nun schon über Jahre dieses Konto im Ausland hätte, wüsste ich auch nicht was ich machen würde ..  

29.10.22 19:04

15821 Postings, 1239 Tage NightwashyEiner von euch

ist klüger

als der Andere  

29.10.22 19:15

11857 Postings, 8885 Tage major18:35

Das eigentliche Problem bei jedem Auslandskonto ist, das die Kohle irgendwann zurück ins Heimatland muss .. und den guten alten Geldkoffer gibt's auch nicht mehr ;-)  

29.10.22 19:55
1

1501 Postings, 915 Tage Babcock#30 ...oder man folgt dem Geld ins Ausland!

Und da ist die Schweiz doch ein gutes Quartier - wenn man denn genug Geld beiseite geschafft hat. Denn wie wir hier gelernt haben, ist eine Auslieferung nach D höchst unwahrscheinlich!  

29.10.22 20:00

11857 Postings, 8885 Tage major19:55

Das machst aber nicht, wenn du in seinem Alter bist, am Tegernsee lebst und bei jedem BayernHeimSpiel dabei sein willst.  

29.10.22 20:17

15821 Postings, 1239 Tage NightwashyDer Alfons

dachte bis zuletzt, dass die "Sache" verjährt ist, bzw. so lange her, das sich niemand mehr drum "schert".  

03.11.22 17:35
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1501 Postings, 915 Tage BabcockRevision! Der Koch will nicht in die Knastkantine!

Promikoch Alfons Schuhbeck gibt sich nicht geschlagen: Kurz vor Fristablauf legt er Revision gegen seine Haftstrafe ein. Er wolle die Begründung nachvollziehen – und arbeite noch daran, den Schaden wiedergutzumachen.
 

03.11.22 21:23
1

61128 Postings, 3685 Tage EtelsenPredatorDurchaus üblich,

dass zur Fristwahrung erstmal Revision (da genügt ein Satz, Begründung wird nachgereicht) eingelegt wird.
Ist die Urteilsbegründung rechtsfehlerfrei, wird die Revision zurückgenommen.
Ist sie nicht fehlerfrei, wird die Revision begründet.
In einer Revision prüft ein Gericht nur, ob das Recht fehlerfrei angewendet wurde.
Anders als in einer Berufung: hier gibt's einen komplett neuen Prozess.
Thema "Sprungrevision" würde hier zu weit führen. Einfach bei Wiki nachlesen....  

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