Die beiden Optionen, die Steinhoff selbst darstellt, wie es bei einer Ablehnung des Vorschlags dazu kommt, das alles an die Gläubiger fällt ist aus meiner Sicht eben falsch oder sogar kriminell erpresserisch.
Sobald der Vorschlag auf der HV abgelehnt wird, hat Steinhoff genau 2 Wochen Zeit Insolvenz anzumelden bzw. das WHOA zu beantragen. Sonst droht LdP und TdK der Knast wegen Insolvenzverschleppung. Es sei denn, sie haben doch noch einen Plan, wie es am 30.06.2023 weitergeht. Wenn sie blank sind müssten Sie von den Gläubigern schnellstmöglich die Verlängerung bis 31.12.2023 bekommen. In 2 Wochen würden sie ja keine alternative Refinanzierung auf die Beine stellen können.
Fazit bei Ablehnung von uns:
1. Entweder sofortige Verlängerung durch die Gläubiger bis 31.12.2023, oder 2. Antrag auf WHOA
Bei einem Antrag auf WHOA würde dieses vom holländischen Gericht zu 100% akzeptiert und angeordnet, da Steinhoff nebst der Schulden ein erfolgreiches Unternehmen ist. In einem laufenden WHOA wäre das Share-Pledge-Agreement dann irrelevant. Und eins ist auch sicher. Ein WHOA würde wohl kaum in einer Zerschlagung und Veräußerung enden, sondern wesentlich wahrscheinlicher in einem Schuldenschnitt und Restfinanzierung zu marktkonformen Zinssätzen. Denn oberstes Gebot eines WHOA ist die Rettung des Unternehmens und nicht der Gläubiger, und ganz besonders nicht solcher, die Kredite günstig eingekauft haben und dann horrende Zinsen gefordert haben, die überhaupt erst zur Überschuldung geführt haben.
Nach meiner Meinung sollte der Antrag auf ein WHOA als Abstimmungspunkt auf die Agenda der HV. Für uns steckt da ein riesiges Potential drin.
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