Hier mal ein sehr interessanter Artikel von der Deutsch - Niederländischen Handelskammer den für uns Wichtigen Part, habe ich markiert:
15.02.2021 Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz Wet homologatie onderhands akkoord ("WHOA") (Gesetz zur Anerkennung von privaten Vergleichen) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern, indem Gläubigern ein privater (Zwangs-)Vergleich angeboten wird.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden.
In den Niederlanden war es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nahezu unmöglich, einen Gläubiger oder eine Gruppe von Gläubigern zu zwingen, einen Vergleich außerhalb des Konkurses zu akzeptieren. Ein Schuldner musste tatsächlich alle seine Gläubiger zum Mitwirken bewegen, um eine effektive Restrukturierung/Sanierung durchführen zu können. Die Praxis zeigt, dass dies fast unmöglich ist, was viele Unternehmen unnötig in den Konkurs treibt.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, dass ein privater Vergleich vom Gericht außerhalb des Konkursverfahrens anerkannt (homologiert) wird, wodurch er verbindlich wird für alle Gläubiger, einschließlich derer, die sich gegen den Vergleich ausgesprochen haben.
Das WHOA-Gesetz wurde von verschiedenen Interessengruppen kritisiert, da es vor allem für große Gläubiger, wie z.B. Banken, attraktiv sei; kleine Gläubiger aus dem Mittelstand und Selbstständige würden dabei benachteiligt, da es kleinere Unternehmen im Durchschnitt härter trifft, wenn ihre Forderung nicht vollständig beglichen wird.
In Reaktion auf diese Kritik wurde das Gesetz im vergangenen Jahr auf Initiative einiger politischer Parteien geändert: Die erste Änderung zielt darauf ab, die Position von kleinen Unternehmen (diese werden im Gesetz näher definiert) besser zu schützen, indem diese mindestens 20 % ihrer Forderung erhalten müssen (es sei denn, es gibt zwingende Gründe für eine niedrigere Zahlung).
Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den gravierenden Folgen für viele Unternehmen wurde auf eine schnelle Einführung des Gesetzes bestanden. Es wird sich zeigen müssen, ob das neue Gesetz den gewünschten Effekt hat und helfen wird, Insolvenzen zu verhindern.
Quelle: https://www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/neues-sanierungsverfahren-in-den-niederlanden
Hier sollte/muss man sich die Frage stellen:
Wenn z.B. ein Asset mit einem angenommenen Wert von 1 Milliarde Euro verpfändet wird um eine Schuld von 1 Milliarde Euro zu besichern,bekommtd ann der Pfandinhaber die 1Milliarde Euro oder nur die Summe,die unter Konkursbedingungen zu erreichen währe?
Was wenn zum Zeitpunkt an dem das Pfand fällig wird, also die Pfandreife erreicht, dass Asset etwa 2 Milliarden Euro wert ist, hat dann der Pfandinhaber das Anrecht auf die 1 Milliarde Euro bzw.die Summe die unter Konkursbedingung erreicht werden könnte oder auf die 2 Milliarden Euro die das Asset zu diesem Zeitpunkt wert ist?
So wie ich dies verstehe, würden die Gläubiger bei einem WOHA nicht nur Probleme haben die 100% ihrer Kredite zu bekommen,sondern auch die schon aufgelaufenen Zinsen könnten nur zum Teilvon ihnen realisiert werden. Zusätzlich würden die Verlustvorträge für sie verloren gehen und die sind nicht gerade gering!
Ich denke bei einem WOHA könnte für uns mehr übrig bleiben.
Da die Gläubiger wissen was im Falle einer Insolvenz/Sanierung/WOHA für sie verloren gehen würde, wollen sie dies verhindern, in dem sie uns nun zu diesem 80/20 Konstrukt drängen (erpressen).
Aus meiner Sicht,haben wir mehr Verhandlungsmöglichkeiten bei einer Ablehnung als bei Zustimmung.
Selbst wenn die größte Gläubigergruppe nicht verlängern wollen würde, so wären dies max 64% = 6,4 Milliarden Euro die mann zu 50% = 3,2 Milliarden Euro durch einen guten Verkauf von MF begleichen könnte und den Rest = 3,2 Milliarden Euro durch weitere Anteilsverkäufen. Dadurch sollte uns am Ende etwa 70% = 6,8 Milliarden Euro des jetzt bilanzierten Unternehmens erhalten bleiben (Wert von MF ist ja nicht bilanziert). Damit könnten wir alle gut leben denke ich. Nicht alle Gläubiger von Steinhoff sind Hedgefonds und nur diese sind für uns problematisch.Würden wir die auszahlen, könnte man mit den verbliebenen Gläubigern ganz anders verhandeln und eventuell auch teilweise durch neue Gläubiger zu besseren Konditionen ersetzen.
Dies ist meine Meinung dazu. Hoffe der Artikel oben führt zu weiteren Denkanstößen...
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