Katjuscha zu 80% siehst du das richtig, aber es gibt auch Varianten wo man dann anders agieren muss.
Ich habe nur ein Depot. In meinem Fall ist es so, dass ich in 2022 hohe Gewinne realisiert habe und dafür Steuer abgeführt wurde. Gleichzeitig habe ich aber noch Positionen mit hohen Buchverlusten. Realisiere ich diese in 2022 dann werden diese Verluste mit den Gewinnen verrechnet und ich bekomme bereits gezahlte Steuer unmittelbar nach dem Verkauf der Verlustpositionen vom Broker zurück. Ich denke das weiß jeder. Realisiere ich aber meine Verlustpositionen erst im Jahr 2023, dann kann ich innerhalb des Machtbereiches meiner Bank die Verluste, die in 2023 entstanden sind dann nicht mehr mit den Gewinnen aus dem Jahr 2022 verrechnen. Sprich bereits bezahlte Steuer aus dem Jahr 2022 bekomme ich von meiner Bank nicht mehr zurück. Die Verluste die ich im Jahr 2023 realisiere bringen mir dann auch nur was im Machtbereich der Bank, wenn ich 2023 Oder zukünftig Gewinne realisieren würde.
Ich habe aber die Möglichkeit für 2023 bis zum 15.12.23 einen Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung zu beantragen. Mach ich das, dann ist der Verlust unwiderruflich aus dem Machtbereich der Bank raus. Heißt wenn ich dann wieder 2024 Gewinne realisieren würde, verrechnet die Bank dies nicht mehr mit meinen zu letzt im Jahr 2023 realisierten Verlusten, da sie ja den Machtbereich der Bank verlassen haben.
Ich kann nun aber in der Einkommensteuererklärung 2022 meine versteuerten Gewinne unter Vorlage der Steuerbescheinigung erklären. Steuer bekomme ich da keine zurück, da mein individueller Steuersatz höher als die Abgeltungssteuer ist und insoweit es bei der geringeren Abgeltungssteuer verbleibt.
Wenn ich aber im Jahr 2023 meine Verlustpositionen realisiert habe und diesen Verlust aus dem Machtbereich der Bank durch einen Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung nehme, dann kann ich ihn in der Einkommensteuererklärung 2023 unter Vorlage der Verlustbescheinigung erklären. Im Einkommensteuerbescheid 2023 bekomme ich dadurch zunächst keine Steuer zurück, da dieser Verlust ja nur mit positiven Kapitalerträgen verrechenbar ist, die ich aber in meinem Szenario in 2023 nicht gemacht habe. Nun kann ich aber einen Antrag beim Finanzamt über einen Verlustrücktrag von 2023 nach 2022 stellen und dann wird der Einkommensteuerbescheid 2022 dahingehend geändert, dass die Verluste aus 2023 mit den Gewinnen aus 2022 verrechnet werden. Die zu viel bezahlte Steuer bekomme ich dann übers Finanzamt zurückerstattet. Dann kann ich das Versäumnis noch heilen , dass ich in 2022 meine Verlustpositionen nicht realisiert habe. Im Machtbereich der Bank geht dies ja nur jahresbezogen.
Hab versucht dies verständlich zu erklären. Wenn noch Fragen bestehen, dürft ihr gerne fragen.
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