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LION E-Mobility - eine Perle mit großer Zukunft II

Seite 63 von 63
neuester Beitrag: 14.02.25 20:40
eröffnet am: 24.02.21 13:14 von: juche Anzahl Beiträge: 1558
neuester Beitrag: 14.02.25 20:40 von: Tiktak Leser gesamt: 709772
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14.02.25 16:00

243 Postings, 6282 Tage tsgadlerLION E-Mobility AG: Ian Mukherjee, Kauf

Zwar nur 800 aber ..... Was meint ihr?  

14.02.25 16:05

908 Postings, 2654 Tage TiktakDas war gestern

da standen 28000 oder 27800 Kauf für 1,10 drin, vielleicht sind nur 800 bedient worden.  

14.02.25 16:06

243 Postings, 6282 Tage tsgadlerLION E-Mobility AG: Ian Mukherjee, Kauf

...bedeutet eigentlich weitere 2 Wochen keine Meldung..... Aber die Kursbewegung ist schon interessant. Hoffentlich " bedeutet" man sich nicht....  

14.02.25 16:11

243 Postings, 6282 Tage tsgadler...

Sollte,"verdeutet" heißen  

14.02.25 16:35

399 Postings, 1288 Tage Boergi83....

Wo steht das mit den 14 Tagen? Hat da jemand einen Link? Ich sehe nur dass es 30 Tage vor Quartalsberichten oder Halbjahresberichten eine Blackout Periode gibt.  

14.02.25 18:00

908 Postings, 2654 Tage TiktakVon den 14 Tagen kann

ich auch nichts finden.

Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Juli 2002 müssen nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihren Familienangehörigen in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich mitgeteilt und von der Gesellschaft veröffentlicht werden.

Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes zum 30. Oktober 2004 wurde die Regelung des § 15a WpHG in wesentlichen Teilen verändert.

Mit Anwendbarkeit der Marktmissbrauchsverordnung zum 03. Juli 2016 sind die gesetzlichen Vorschriften zu Eigengeschäften von Führungskräften in Art. 19 MAR geregelt.

Die Veröffentlichung dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Darüber hinaus ist die Kenntnis über solche Geschäfte für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben."

Und weiter heißt es.
Meldepflichten
Gemäß Art. 19 MAR müssen Führungskräfte dem Emittenten und der zuständigen Behörde jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts melden.

Die Meldepflicht gilt auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltspflichtige Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Das Gleiche gilt auch für mit der Führungskraft in enger Beziehung stehende juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen (z.B. Stiftungen) oder Personengesellschaften.

Eigengeschäfte sind meldepflichtig, sobald diese insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht haben. Die BaFin hat durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 01.01.2020 den Schwellenwert von 5.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht."
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...ctorsdealings_node.html

Demnach hätte Damasky nicht melden müssen, da unter 20000 Euro, es sei denn er kauft weitere Aktien von Lion dieses Jahr.  

14.02.25 19:13

243 Postings, 6282 Tage tsgadlerich hatte....

die 14 Tage schon einmal beim letzten Kauf der 20000 Aktien erwähnt, aber mit Fragezeichen da ich mir da nicht sicher bin und um Korrektur gebeten wenn jemand dazu etwas weiß.
Ich bin und war der Meinung das dieses Zeitfenster exisitiert. (Wenn sich meldepflichtige Dinge ereignen, also z. B.. kursrelevante Abschlüsse darf ein CEO meinem Verständnis nach nicht den Vorteil dieser Information nutzen, ebenso die Angehörigen, um einen Vorteil gegenüber den sonstigen Marktteilnehmern zu haben). Habe eben die BAFIN angeschrieben und um Informationen zu einer Sperrfrist gebenten.
Wenn ich etwas höre schreibe ich es in die Diskussion.  

14.02.25 20:40

908 Postings, 2654 Tage TiktakBin gespannt

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