Varta (WKN: A0TGJ5) wieder "geladen"

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neuester Beitrag: 09.09.24 13:03
eröffnet am: 26.11.16 12:04 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 19554
neuester Beitrag: 09.09.24 13:03 von: slim_nesbit Leser gesamt: 6610648
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bewertet mit 47 Sternen

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07.09.24 09:40

1569 Postings, 2093 Tage NaggamolLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 07.09.24 18:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt

 

 

08.09.24 21:30

213 Postings, 4764 Tage rollivBRO

Wir sind hier einfach noch nicht auf einem guten oder besten KI LEVEL
Da waere selbst der n64 von Zelda runtergefallen.

Freunde wir erleben hier einfach ein EVENT DER superklasse >)

Wir sind alle dabei ein hit.. auch ohne KI ES IST KEINE KI ES IST EINE NEUER
3 IOTA 9 6
okx
hi$

ok >)
wir are one...

cro >)
invest.gives >)

 

09.09.24 10:36

1813 Postings, 375 Tage cvr infoDie Zocker verlassen das sinkende Schiff

es gibt also doch noch Vernunft auf der Welt ;-)  

09.09.24 13:03
2

3634 Postings, 1540 Tage slim_nesbitAntworten

ich stelle das nochmal hier rein statt einzeln zu antworten.
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Risikofrüherkennung, Risikoplan, Risikoabsicherung  
wurden vom Aufsichtsrat nicht eingefordert. Siehe Interview.

Das ist der einige Knackpunkt, an dem eine Klage angesiedelt werden könnte.

Und eine Risikofrüherkennung ist Voraussetzung für das StaRug.

Es wurde aber als die Schieflage begann den Kleinaktionären genau das Gegenteil vorgespielt.
Heißt übrig bleibt: entweder mangelnde Risikoerkennung oder Falschinformationen.

Es geht nur eines von beiden.

Und die Sdk will sich nun mittels Sammelklage gegen die Verfassungsmäßigkeit der jetzigen Form des Starugs wenden, aber nicht gegen
mögliche Arglist oder Verletzung von Kardinalspflichten der zuständigen Organe des Unternehmens.

Falls Arglist beweisbar wäre, wäre Tojner und GGFs nachschusspflichtig, wenn aber eine Arglist und ein Organisationsverschulden  – bspw. sich „wissentlich unwissend halten“ (was übrigens nicht so schnell verjährt)  ausgeschlossen werden kann, und das sollte im Interesse des Beklagten -  also dem Aufsichtsrat liegen, dann wäre das in dem Bereich der D&O-Deckung der AR und Ceos angesiedelt. Also die Möglichkeit, Geld über die Vermögensschadenhaftpflicht zu ziehen.  

Das ist der einzige neuralgische Punkt, an dem die Klage mit Aussicht auf einen (monetären) Teilerfolg für den Anleger angesiedelt werden kann.

Das, was sich gerade abzeichnet, ist mehr so eine Honorarbeschaffung und Selbsterhaltungszweck der SdK.
 

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