@katjuscha Also erst einmal zahlen alle Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft den gleichen Körperschaftsteuersatz. Hier gilt kein progressiv verlaufender Steuersatz , also verstehe ich Deine Frage nicht ganz mit 15% und 30%.
Aber gerade deswegen greife ich auf das EBIT ja zurück, um genau solche Einflüsse (wie in Deinem Beispiel der hohe Verrschuldungsgrad) auszublenden um die wahre Ertragskraft aus dem operativen Cash Flow vergleichbar zu machen. Wenn ich ein Unternehmen kaufe und bewerte und dieses mit einem anderen von der Ertragskraft her vergleichen möchte sind Steuern und Zinsen auszublenden. Ansonsten müsst ich ja auch bei einer Unternehmensbewertung eine Hohe Eigenkapitalquote in die Bewertung mit einbeziehen, da hohes Eigenkapital ja nichts anderes ist als stehengelassene Gewinne oder von den Gesellschaftern zugeführtes Kapital welches der Innenfinanzierung genau wie Fremdkapital dient. Eigenkapital hat auch einen Preis, nämlich die Renditeerwartung des Gesellschafters (sogenannte Kosten des Eigenkapital), so wie Fremdkapital den Preis des Zinses hat.
Du hast auf die Frage noch nicht geantwortet, wie Du das KGV eines Unternehmens bewertest welches einen Verlustvortrag hat.
Angenommen Du bewertest ein Unternehmen, welches 1 Mio. Verlust im Jahre 00 macht und 1 Mio Gewinn in 01. Das Unternehmen soll der Einfachheit halber auf Basis des Gewinnes 01 bewertet werden und zahlt in 01 keine Steuern wegen Verlustvortrages. Der Kurs der Aktie notiert bei 100 .Bei 100.000 Aktien hätte dieses Unternehmen auf Basis Deiner Bewertung ein KGV von 10 bei meiner Bewertung auch. Nun gibt es ein branchengleiches Unternehmen welches in 00 einen Gewinn von 0 hatte und in 01 ebenfalls einen Gewinn von 1 Mio. Das Unternehmen hat eine Steuerbelastung in Höhe von 30% (KöSt und GewSt). Der Jahresüberschuß liegt bei 700 tsd. €. Angenommen die Aktie dieses Unternehmens würde auch bei 100 € notieren, dann würde nach Deiner Methode das Unternehmen ein KGV in Höhe von ca. 14,3 haben und damit schlechter abschneiden als das obige Unternehmen, obwohl es die gleiche Ertragskraft, ja sogar den gleichen operativen Cash Flow liefert. bei der Herausrechnung der Steuern käme man aber zu dem gleichen KGV und das ist auch zielführend.
Ich verabschiede mich aber jetzt aus dieser Diskussion.
@fillorkill: Wenn ich einen entsprechenden Link finde stelle ich ihn Dir gerne hier rein. Ich empfehle aber ansonsten den RS (Rechnungslegungsstandards 28 , glaube das ist der richtige) des Instituts der Wirtschaftsprüfer.
Es grüsst Rickmann
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