1. Weil man es nicht möchte,hat man Step by Step dafür gesorgt,das man irgend wie weiter machen kann. 2. Weil das Kapital für Steinhoff nicht frei verwendet werden kann,die Gläubiger müssten alles über 55 Millionen mehrheitlich genehmigen. 3. Weil es mehrere gleichrangige Gläubiger gibt,kann Steinhoff nicht einen einzelnen auszahlen. Hätte man das für notwendig befunden,hätte gemeldet werden müssen,das die Gläubiger nicht bereit sind von den Forderungen abzurücken,Zinshöhe a priori, wäre eine Aktienzusammenlegung / Kapitalerhöhung ,eine Wandelanleihe,Bürgschaften von Instituten und Banken,Teilumschuldung in Frage gekommen um zumindestens die CVA abzulösen.
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